Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Nein zur Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung

(Berlin) - Am 19. Mai 2011 stimmten die Bundesländer in Bremen über die deutschlandweite Einführung eines "Ampel-Systems" zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ab. Neben der Gastronomie ist davon auch das Lebensmittelhandwerk betroffen. Künftig sollen die Ergebnisse der letzten drei Lebensmittelkontrollen auf einer farbigen Skala dargestellt und in den Betrieben für alle sichtbar ausgehängt werden: Grün steht für keine oder geringfügige Mängel, Gelb für mittlere und Rot für schwerwiegende Mängel. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks lehnt die Einführung eines solchen Systems aus verschiedenen Gründen ab:

Ein Kritikpunkt ist, dass nach derzeitigem Diskussionsstand kein bundeseinheitlicher Kontrollmaßstab in Form eines "Verstöße-Katalogs" existiert. So heißt es beispielsweise, es müsse ein "umfassender Schutz vor Kontaminationen durch bauliche Beschaffenheit gegeben" sein. Wie genau diese bauliche Beschaffenheit auszusehen hat, wird jedoch nicht erklärt. Daher bleibt die Frage der genauen Auslegung dem Lebensmittelkontrolleur vor Ort überlassen.

Auch die angedachte Praxis, statt einer flächendeckenden Erstkontrolle die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen zu übernehmen, wird der Idee nicht gerecht, denn durch das Barometer soll ein aktueller Hygienestand vermittelt werden - etliche Kontrollen liegen jedoch mehr als drei Jahre zurück. Allerdings ist eine flächendeckende, branchenweite Erstkontrolle nicht ohne Aufstockung des vorhandenen Personals möglich.

Zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität müsste die Zahl der Lebensmittelkontrolleure also drastisch erhöht werden, damit alle Betriebe mit vorbildlicher Hygienepraxis zeitgleich die Chance bekämen, kontrolliert zu werden. Außerdem fehlt bislang in der Diskussion die Option einer zeitnahen Rehabilitation, die von Negativbewertungen betroffenen Unternehmen eine Nachkontrolle und Ergebniskorrektur ermöglicht.

Die zusätzliche Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet kommt einer Anprangerung gleich. Und: was einmal im Internet steht kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Daher raten wir unseren Betrieben gegen eine vorschnelle Veröffentlichung im Internet rechtliche Schritte einzuleiten. Da ein Widerspruchsverfahren keine aufschiebende Wirkung haben soll, muss zukünftig jeder Betrieb der - möglicherweise zu Unrecht - schlecht bewertet wurde, vorläufigen, kostenpflichtigen Rechtsschutz bei Gericht suchen.

Das Bäckerhandwerk hat keine Angst vor zusätzlichen Kontrollen: Dank der soliden Ausbildung im Handwerk und regelmäßiger Lebensmittelkontrollen sind Lebensmittel in Deutschland so sicher wie nie zuvor. Darüber hinaus bieten die bestehenden Sanktionsmaßnahmen bereits ausreichenden Gesundheits- und Verbraucherschutz. "Im Bäckerhandwerk steht das Thema Hygiene ab dem ersten Tag der Ausbildung auf dem Lehrplan und ist fester Bestandteil der Gesellen- und Meisterprüfung. Die Meisterpflicht im Lebensmittelhandwerk ist Grundvoraussetzung zur Führung eines eigenen Betriebes. Deshalb lehnen wir das Siegel ab, weil es eindeutig zu Lasten der Betriebe geht", erklärt Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. .

Neben seinem funktionierenden Überwachungs- und Eigenkontrollsystem für Hygienefragen setzt das Bäckerhandwerk auf klare Hygienemanagement-Standards (HACCP). Die Betriebe des Deutschen Bäckerhandwerks wenden dazu einen von der EU-Kommission notifizierten Hygieneleitfaden an.

"Im Extremfall gefährdet die Einführung eines ungerechten und möglicherweise rechtswidrigen Systems die Existenz betroffener Betriebe durch frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung, Fehlinterpretationen oder Panikmeldungen. Besonders kleine und mittelständische Handwerksbetriebe befürchten wirtschaftliche Konsequenzen, wie Absatzeinbrüche", fasst RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, zusammen. "Ein angemessener Ausgleich von Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Betriebe muss gewährleistet bleiben."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2064550, Telefax: (030) 20645540

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