Nein zum Verbraucherinformationsgesetz / Nein zum Smiley-System
(Berlin) - Heute (7. Juli 2010) findet in Berlin eine öffentliche Anhörung zum Verbraucherinformationsgesetz statt. Dazu hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. eine Stellungnahme verfasst, der sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks uneingeschränkt angeschlossen hat. "Als federführender Verband für das deutsche Handwerk in dieser Frage sind wir gegen weitere gesetzliche Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes. Sie verursachen nur Kosten, leisten aber keinen Beitrag zur differenzierten Information der Verbraucher." (Peter Becker, Präsident)
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. lehnt das Verbraucherinformationsgesetz aus folgenden Gründen ab:
1. Die bestehenden Regelungen reichen zum Schutz der Verbraucher völlig aus.
2. Auskünfte werden überwiegend von Verbraucherschutzorganisationen, nicht aber von Endverbrauchern eingeholt.
3. Verbraucher wenden sich bei Fragen direkt an Unternehmen und Fachpersonal.
Das Smiley- System, ein Bewertungsverfahren in der Lebensmittelbranche, lehnt der Zentralverband ebenfalls ab, denn:
1. Es fehlt an objektiven, transparenten und standardisierten Beurteilungskriterien.
2. Es ist nur ein weiteres Gütesiegel ohne Zusatznutzen.
3. Das System kann Hygienemängel suggerieren, obwohl sich die Bewertung ggf. auf andere Sachverhalte bezieht.
4. Eine zeitnahe Rehabilitierung ist nicht möglich.
Das System kann für betroffene Unternehmen selbst bei leichten Mängeln zu irreparablen Imageschäden und damit verbundenen wirtschaftlichen Verlusten führen.
"Wir müssen unsere Unternehmen vor unverhältnismäßigen Imageschäden schützen. Das Smiley - System mag zwar in Dänemark funktionieren, in Deutschland aber haben wir nicht nur geeignetere Verfahren zur Qualitätssicherung, sondern auch eine funktionierende Lebensmittelüberwachung." (HGF RA Amin Werner).
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
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Telefon: (030) 2064550, Telefax: (030) 20645540
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