Nebenerwerbslandwirte müssen auch künftig Arbeitslosengeld erhalten
(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (BWV) fordert die Beibehaltung der bisherigen Grenze für den Bezug von Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte. Nach dem Entwurf des dritten Gesetzes für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt ist vorgesehen, dass Nebenerwerbslandwirte, die in ihrer Hauptbeschäftigung arbeitslos geworden sind, kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, weil sie mehr als 15 Wochenstunden in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten. Bisher lag diese Grenze bei 18 Wochenstunden.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hat die rheinland-pfälzische Ministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Malu Dreyer, angeschrieben und die Beibehaltung der bisherigen Regelung in § 118 Absatz 3 SGB III gefordert.
Für einem Nebenerwerbslandwirt, der bereits seit Jahrzehnten im Haupterwerb als Arbeitnehmer arbeite und damit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichte, sei sicher nicht nachvollziehbar, warum dieser im Falle der Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhalten könne, so der BWV.
Ministerin Dreyer hat in ihrem Antwortschreiben vom 10. November 2003 zugesagt, sich im Rahmen des Vermittlungsverfahrens für die Beibehaltung der alten Regelung einzusetzen. Da es bereits im Rahmen der alten Regelung immer wieder zu Nachweisproblemen gekommen ist, ob ein Nebenerwerbslandwirt tatsächlich weniger als 18 Wochenstunden in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hat, befürchtet der BWV bei einer Senkung dieser Grenze auf 15 Stunden eine weitere Verschärfung dieses Problems.
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