Pressemitteilung | (NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Naturschutzverbände kritisieren Entwurf des Landesentwicklungsplans / Defizite beim Klima- und Freiraumschutz und dem Erhalt der Biodiversität

(Düsseldorf) - Die nordrhein-westfälischen Natur- und Umweltschutzverbände haben heute bei der Landesregierung eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) eingereicht. Darin sparen der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (BUND) nicht mit Kritik. Insgesamt werde das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, deutlich verfehlt. Nach Ansicht der Verbände mangelt es dem Entwurf in vielen Bereichen an Zielgenauigkeit und Regelungsdichte. Nur an wenigen Stellen treffe der LEP die notwendigen verbindlichen Vorgaben für die Regionalplanung.

So werde zum Beispiel an der Nutzung fossiler Energieträger festgehalten, ohne eine aus Gründen des Klimaschutzes überfällige Ausstiegsperspektive aus der Gewinnung und Nutzung fossiler Energieträger aufzuzeigen. "Der LEP-Entwurf ist in sich unschlüssig", kritisiert der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. "Obwohl dem Klimaschutz zu Recht ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, fehlen entsprechende räumliche Festlegungen. Im Gegenteil: Die Landesregierung will die landesplanerische Steuerung von fossilen Großkraftwerken aufgeben und erleichtert die umstrittene Fracking-Technologie zur Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten. So werden die Ziele zur CO2-Minderung unterlaufen und der Umstieg auf erneuerbare Energien blockiert." Der BUND vermisst nicht nur eine zeitliche Zielvorgabe zum Ausstieg aus der Braunkohle, sondern auch Vorgaben für eine bessere regionale Steuerung des Windkraftausbaus. Um die Kommunen vor Ort nicht zu überfordern, müssten Bereiche für Windkraftnutzung abschließend in den Regionalplänen ausgewiesen werden.

Positiv sehen die Naturschutzverbände das Ziel der Landesregierung, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2020 auf 5 Hektar und langfristig auf "Netto-Null" zu reduzieren. "Das 5-Hektar-Ziel muss aber dringend konkretisiert werden", fordert Mark vom Hofe, Landesvorsitzender der LNU. "Siedlungsflächenreserven ohne Bedarfsnachweis müssen zurückgenommen, die Wiedernutzung von Brachflächen und ehemals militärisch genutzter Bereiche als Ziel verankert werden. Die Standorte für flächenintensive Großvorhaben sind zu streichen, ebenso wie interkommunale Gewerbegebiete inmitten des Freiraums." Darüber hinaus müssten neue Gewerbeflächen an die Voraussetzung eines vorhandenen oder verbindlich geplanten Bahnanschlusses gekoppelt werden.

Deutliche Defizite sehen die Naturschutzverbände auch im Bereich des Naturschutzes und des Biotopverbundes. Die Landesregierung habe es versäumt, die erforderlichen naturschutzfachlichen Grundlagen mit in die Landesplanung einfließen zu lassen. "Die Möglichkeiten zum Schutz der Biodiversität werden nicht ausgeschöpft", mahnt der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. "Es fehlen klare Vorgaben für Gebiete zur Sicherung der biologischen Vielfalt und zum Artenschutz. Dabei bleibt die Landesregierung teilweise hinter den Regelungen des LEP aus 1995 zurück." Ambitionierte raumplanerische Vorgaben für mehr Gewässer- und Auenschutz seien ebenso Mangelware wie konkrete Ziele zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft.

BUND, LNU und NABU fordern die Landesregierung auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans grundlegend nachzubessern. Die Chance, mit anspruchsvollen landesplanerischen Vorgaben für die nächsten 20 Jahre zu einer Versöhnung von Ökologie und Ökologie beizutragen, dürfe nicht versäumt werden.


Hinweis: Ein Kurzfassung der 96-seitigen Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie unter http://www.lb-naturschutz-nrw.de/

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (NABU) Pressestelle Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf Telefon: (0211) 159251-0, Fax: (0211) 159251-15

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