Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Nationaler Stabilitätspakt nur bei fairem Interessenausgleich

(Berlin) - Die Forderung von Bundesfinanzminister Hans Eichel, zur Einhaltung der EU-Stabilitätskriterien alle staatlichen Ebenen in einen nationalen Stabilitätspakt einzubinden, hält der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Prinzip für richtig. Unterstützen könne er einen solchen Pakt allerdings nur, wenn er einen fairen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften beinhalte, sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 17. Oktober in Berlin. Wenn zum Beispiel von den Gemeinden verlangt werde, durch dauerhafte Investitionstätigkeit auf hohem Niveau für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen, müsse man ihnen hierfür auch eine stabile Finanzbasis gewähren.

Durch die Einbrüche bei der Körperschaft- wie auch bei der Gewerbesteuer seien viele Gemeinden in große Finanzschwierigkeiten geraten, sagte Putzhammer. Die außerordentlich starken Steuerrückgänge beruhten erheblich auf Konstruktionsfehlern bei der Unternehmenssteuerreform. So habe schon die Unternehmenssteuerreformkommission davor gewarnt, bei der Körperschaftsteuer den Übergang vom alten Anrechnungsverfahren auf das neue Halbeinkünfteverfahren so zu gestalten, dass die mit hohen Rückzahlungsansprüchen versehenen, älteren Körperschaftsteuerguthaben in den Unternehmensbilanzen als erste aufgelöst würden. Das Bundesfinanzministerium habe diese Empfehlung übergangen und sich genau für das Gegenteil entschieden. Mit der Gewährung eines günstigen Ausschüttungssatzes bis zum Jahresende 2001 habe man in diese Gelddruckmaschine sogar noch einen besonderen Beschleuniger eingebaut, kritisierte Putzhammer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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