Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

Napster darf keine illegalen Musikangebote ermöglichen

(Hamburg) - Zur Entscheidung eines US-amerikanischen Gerichts über die Rechtmäßigkeit des Internetanbieters Napster gibt Wolf-D. Gramatke, Vorsitzender der Deutschen Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) folgende erste Stellungnahme ab:

"Das Urteil ist ein Sieg für alle Musikschaffenden. Auch Napster darf sich nicht über die Rechte der Urheber hinwegsetzen. Das geistige Eigentum von Künstlern ist zu schützen und darf ohne Zustimmung nicht öffentlich im Internet angeboten werden.

Damit hat sich die Rechtsauffassung vieler Künstler und der Musikindustrie voll durchgesetzt: Die Rechte der Künstler müssen respektiert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um im Internet einen funktionsfähigen Marktplatz für Musik zu etablieren, der die Ertragsfähigkeit von Musik gewährleistet und dem Verbraucher legale Angebote macht."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. Grelckstr. 36 22529 Hamburg Telefon: 040/5897470 Telefax: 040/58974747

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