Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Namensnennung unverzichtbar für Bildjournalisten

(Berlin) - Die drei Tageszeitungen Sorbische Zeitung, Mainpost und Landshuter Zeitung gehen in vorbildlicher Weise mit dem Recht von Fotografinnen und Fotografen auf Nennung ihres Namens um, fand der Deutsche Journalisten-Verband heraus. Der DJV stellt am heutigen Montag die Ergebnisse einer Auswertung von Tageszeitungen vor, in der geprüft wurde, ob die gesetzlich vorgeschriebene Namensnennung von Bildurhebern tatsächlich erfolgt. Die drei Zeitungen liegen dabei ganz vorne, bei der Sorbischen Zeitung wurden sogar 100 Prozent der Bilder mit dem Namen versehen. "Es geht nicht nur um das Gesetz, sondern vor allem um die Anerkennung für die Tätigkeit, die oft unter anspruchsvollen, manchmal sogar gefährlichen Umständen erfolgt", erklärt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Die Angabe des Namens sei auch eine wichtige Information für die Lesenden, damit sie die Herkunft des Bildes erkennen könnten. "Es macht einen Unterschied, ob das Bild von der Pressestelle einer Regierung oder eines Unternehmens kommt oder eben von unabhängigen Fotografinnen und Fotografen", betont Beuster.

Die Ergebnisse der Umfrage sind abrufbar unter http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=D.A.CUN.Djz.7m1.A.MGnaZbZOE3wVzsU7l62ZL_ciRQmwnpYLdeLcsruRL98fJeqrN2FW20qo1bbKBlCCDN0Sg_tsid5yCAZ7WE2Y0g

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

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