Nagoya-Protokoll: Nationaler Gesetzesentwurf setzt EU-Vorgaben solide um, aber Rechtssicherheit auf europäischer Ebene fehlt
(Bonn) - Morgen wird der Deutsche Bundestag in seiner 130. Sitzung über die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland beraten. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) hofft auf eine baldige Verabschiedung des entsprechenden Gesetzesentwurfs. "Die für die Überprüfung der EU-Vorgaben zuständige nationale Behörde sollte zeitnah benannt werden, damit die Nutzer genetischer Ressourcen endlich eine rechtsverbindliche Anlaufstelle haben", erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.
Trotz des soliden nationalen Umsetzungsgesetzes zum Nagoya-Protokoll bestehen noch massive Defizite auf EU-Ebene. Vor allem fehlen dringend benötigte Konkretisierungen in Bezug auf kommerzialisierte Sorten. Dadurch ist der Züchtungsvorbehalt als Kernelement des "Open-Source-Systems" Sortenschutzes massiv gefährdet. Der Züchtungsvorbehalt erlaubt es jedem Züchter, mit auf dem Markt verfügbarem Saat- oder Pflanzgut ohne Einschränkungen weiter zu züchten. In Zukunft droht jedoch auch bei der ausschließlichen Verwendung von bereits kommerzialisierten Sorten eine Dokumentation der Herkunft dieser Sorten. "Die Regelungen sind unverhältnismäßig. Besonders kleine Unternehmen wären überproportional betroffen. Das kann nicht im Sinne einer gesunden Marktstruktur sein", warnt Schäfer.
Der BDP erkennt das Bedürfnis eines gerechten Vorteilsausgleichs für den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen an. Gleichzeitig setzt er sich für eine angemessen umsetzbare Regelung ein, die die spezifischen Bedürfnisse der Pflanzenzüchtung und damit ihrer Kunden, der Landwirte, berücksichtigt.
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