Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Nächste BGH-Verhandlung im Zinsstreit / Prämiensparende aus dem Vogtland dürfen auf ein positives Urteil hoffen

(Leipzig) - Seit dem viel beachteten, verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober 2021 warten tausende Betroffene auf die Auszahlung ihrer Zinsansprüche. Allerdings ist hier weiter Geduld gefragt, weil wichtige Detailfragen noch geklärt werden müssen. Die nächste Verhandlung einer Musterklage wegen falsch angepasster Zinsen findet nun vor dem Bundesgerichtshof gegen die Sparkasse Vogtland statt. Es ist die Vierte vor dem obersten deutschen Zivilgericht und dürfte mit einem ähnlichen Ergebnis enden wie gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge und Zwickau, weil sich die Anträge in den einzelnen Verfahren kaum unterscheiden.

Wann: 24. Januar 2023 - 09 Uhr

Wo: Bundesgerichtshof Karlsruhe
Sitzungssaal N 010

Interviews: Michael Hummel, Justitiar Verbraucherzentrale Sachsen


Die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen gehen davon aus, dass die Zinsen in den Verträgen "Prämiensparen flexibel" über viele Jahre zum Nachteil der Verbraucher*innen angepasst wurden. Demnach stehen den Sparenden der Sparkasse Vogtland im Durchschnitt 2.400 Euro pro Sparvertrag zu. Der Klage gegen die Sparkasse Vogtland hatten sich 1.114 Betroffene angeschlossen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

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