Nachvollziehbare und gerechte Neuabgrenzung sicherstellen
(München) - Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben vereinbart, dass die Abgrenzung der roten Gebiete in Deutschland künftig ausschließlich auf Basis der Messstellen und Messwerte geschehen soll, Düngebilanzen sollen keine Rolle mehr spielen. Die Vorschläge für eine Neuabgrenzung sollen bereits am 18. Februar der EU-Kommission vorgelegt werden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) geht davon aus, dass es Bund und Ländern auf diesem Wege weiter nicht gelingen wird, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen und in der Kürze der Zeit eine nachvollziehbare und rechtskonforme Neuabgrenzung vorzunehmen. Denn bereits die bisherige Überprüfung hat gezeigt, dass in Bayern und ganz Deutschland nur ein sehr mangelhaftes und nicht ausreichend aussagekräftiges Messnetz vorhanden ist. Auf dieser Basis kann kurzfristig keine nachvollziehbare und gerechte Neuabgrenzung vorgenommen werden. Um den Prozess kritisch zu begleiten, verlängert der Bayerische Bauernverband die Zusammenarbeit mit dem hydrogeologischen Büro Hydor Consult GmbH.
Bereits in einem Schreiben vom Juli 2019 hatte die EU-Kommission das lückenhafte deutsche Messnetz kritisiert. Doch verändert hat sich an dem Messnetz bislang nichts. Stattdessen wird in den Bund-Länder Besprechungen zur kurzfristigen Neuabgrenzung dem Vernehmen nach unter anderem das sogenannte Voronoi-Verfahren als möglicher Ansatz für die Binnendifferenzierung - also die Feinabgrenzung der roten Gebiete - diskutiert. Es handelt sich dabei um ein mathematisches Verfahren, das auch schon in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kam. Die dortige Kulisse wurde jedoch gerichtlich gekippt, weil das Verfahren nicht korrekt von den Behörden angewendet worden war.
Der BBV geht davon aus, dass auch die geplante neue Kulisse bei zahlreichen Flächen und Betrieben in bisher nicht betroffenen Gebieten (Grundwasserkörpern) zu nicht nachvollziehbaren, zusätzlichen Einschränkungen bei der Düngung und Pflanzenversorgung führen wird. Diese Fälle müssen überprüft und aufgezeigt werden. Durch die Zusammenarbeit mit dem Büro Hydor kann der BBV seinen Mitgliedsbetrieben auch künftig Kapazitäten für eine fachlich versierte Überprüfung der künftigen Kulissen anbieten.
Der BBV hatte bereits im Jahr 2020 Kapazitäten des Büros Hydor Consult GmbH für seine Mitgliedsbetriebe gesichert. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe haben sich daraufhin zu Interessengemeinschaften in Grundwasserkörpern zusammengeschlossen und Gutachten zur Überprüfung der aktuell gültigen Kulissen für rote und gelbe Gebiete in Bayern in Auftrag gegeben.
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