Nachträgliche Sicherungsverwahrung darf an Bundesregierung nicht scheitern
(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung aufgefordert, schnellstens ein Gesetzgebungsverfahren zur nachträglichen Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter einzuleiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Länderregelungen für grundgesetzwidrig befunden hat.
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, sondern lediglich die Zuständigkeiten geklärt. Nun ist die Bundesregierung aufgefordert, zügig ein Bundesgesetz zu verabschieden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährlicheTäter, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, darf nicht an einem eventuellen Koalitionsstreit scheitern.
Nach dem Karlsruher Urteil hat die Bundesregierung bis zum 30. September 2004 Zeit, ein solches Gesetz in Kraft treten zu lassen. Freiberg: Das ist knapp. Deshalb ist Eile geboten. Es wäre verheerend, wenn diese Täter freigelassen werden müssten.
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