Pressemitteilung | (BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V.

Nachteilsausgleich muss respektiert werden

(Bonn) - Die aktuelle Debatte um die Einführung einer sog. Infrastrukturabgabe übersieht nach Ansicht des BDH Bundesverband Rehabilitation aus der Sicht von Menschen mit Behinderung einen entscheidenden Aspekt: "Etwa eine halbe Million schwerbehinderte Menschen sind in Deutschland als Autofahrer im Rahmen des Nachteilsausgleichs von der Kfz-Steuer voll- oder teilbefreit. Mit der Einführung einer allgemein geltenden PKW-Maut würde diese Gruppe zur Kasse gebeten. Dies gilt es zu verhindern. Wir erwarten vom Bundesverkehrsminister eine klare Regelung, die eine Befreiung der Betroffenen von der Mautpflicht vorsieht, wenn der Nachteilsausgleich auch künftig gelten soll. Wir müssen unbedingt darauf achten, dass ein politisches Prestigeprojekt der CSU nicht in seinem Windschatten neue Barrieren auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit sich bringt", fordert die Bundesvorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. Pressestelle Eifelstr. 7, 53119 Bonn Telefon: (0228) 969840, Fax: (0228) 9698499

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