Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Nachgelagerte Rentenbesteuerung: Doppelbesteuerung von Selbstständigen vermeiden

(Berlin) - Mit Blick auf die anstehende Reform der Rentenbesteuerung, über deren Eckwerte die Bundesregierung an diesem Wochenende in einer Klausur berät, erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer:

"Die Empfehlung der Rürup-Kommission, der die Bundesregierung offensichtlich folgen will, bei der Besteuerung der Renten ab 2005 zur nachgelagerten Besteuerung überzugehen, ist nicht nur aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Sie ist auch unter steuersystematischen Gesichtspunkten richtig. Vor allem aber kann so ein Beitrag zur Senkung der Kosten auf Arbeit geleistet und neuer Spielraum für die private Altersvorsorge geschaffen werden.

Allerdings muss die sukzessiv steigende Besteuerung des Rentenbezugs zwingend mit einer deckungsgleichen Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge einhergehen. Für die gerade im Handwerk hohe Zahl von Selbständigen, die in der Vergangenheit zu 100 Prozent - d.h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag umfassende - Beiträge im Rahmen der Handwerkerpflichtversicherung entrichtet haben, darf dabei in keinem Fall eine 50 prozentige Besteuerung des Rentenbezugs auferlegt werden. Dies würde zu einer nicht verfassungskonformen Doppelbesteuerung führen. Das Handwerk warnt ausdrücklich davor, bei der Reform der Rentenbesteuerung erneut einen verfassungswidrigen Weg zu beschreiten."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin Telefon: 030/206190, Telefax: 030/20619460

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