Nachbesserungsbedarf Gleichbehandlungsgesetz / AGA Unternehmensverband begrüßt Bundesratsinitiative des Hamburger Senats
(Hamburg) - Der von der großen Koalition vorgelegte Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geht in wichtigen Punkten weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus und konterkariert damit das erklärte Ziel der Bundesregierung, durch Bürokratieabbau Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu fördern. Deshalb begrüßen wir im Interesse der mittelständischen Wirtschaft die Initiative des Hamburger Senats, über den Bundesrat Korrekturen des Gesetzentwurfes zu erreichen. Dies erklärte Helly Bruhn-Braas, Präsidentin des AGA Unternehmensverbandes, zur Annahme des Hamburger Entschließungsantrages am 16. Juni 2006 im Bundesrat.
Eine Ursache, weshalb der konjunkturelle Aufschwung bislang kaum positive Effekte am Arbeitsmarkt zeige, seien bürokratische Hindernisse und das vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen zu komplizierte Arbeitsrecht. Auftragsspitzen werden eher durch Überstunden als durch Neueinstellungen aufgefangen, so Bruhn-Braas. Diskriminierung ist in Deutschland kein Problem der betrieblichen Praxis. Unsere Unternehmen sind weltoffen und schätzen das Engagement Ihre Mitarbeiter, unabhängig von Nationalität, Weltanschauung, Religion oder ethnischer Herkunft. Falls es in Einzelfällen zu Diskriminierung käme, hätte dies schon heute erhebliche rechtliche Folgen für die Unternehmen aufgrund zahlreicher Gesetze und einer über Jahrzehnte ausgefeilten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Zur Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU hätte es keines weiteren Gesetzes bedurft. Es hätte gereicht, bestehende Gesetze zu ergänzen.
Der jetzt vorliegende Entwurf eines Gleichbehandlungsgesetzes verursacht hingegen neue Bürokratie und produziert jede Menge unkalkulierbare Risiken für die Unternehmen. Jede personelle Entscheidung in den Unternehmen muss künftig auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Gleichbehandlungsgesetzes nachweislich überprüft werden, so Bruhn-Braas. Die Firmen müssten künftig bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und der damit verbundenen Ablehnung anderer Bewerber alles akribisch dokumentieren, um im Falle einer vermeintlichen Diskriminierung nachweisen zu können, dass sie rechtmäßig gehandelt haben. Hier brauchen wir eine Beweislastumkehr.
Besonders gravierend sei das im Gesetz vorgesehene Verbandsklagerecht von Betriebsräten und Gewerkschaften. Ein solches Klagerecht kann Unfrieden in die Betriebe tragen, weil der Betriebsrat oder die Gewerkschaft auch gegen den Willen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber vorgehen könnte. Der Arbeitgeber müsste sich selbst auch dann mühselig in einem Gerichtsverfahren entlasten, wenn der Arbeitnehmer überhaupt keine Klage wolle, mit ihm alles geklärt sei und er sich sogar ausdrücklich gegen einen Prozess wende. Bruhn-Braas: Einen solchen Unsinn darf es in unserem Recht nicht geben. Deshalb appelliere ich an den gesunden Menschenverstand unserer Politiker im Koalitionsausschuss, die jetzt vom Bundesrat geforderten Änderungen des Gesetzentwurfes zu übernehmen. Das Gesetz muss auf das Nötigste beschränkt werden.
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