Pressemitteilung | Sozialverband VdK - Landesverband Hessen-Thüringen e.V.

Nachbarschaftshilfe ist ein Erfolgsmodell!

(Frankfurt am Main) - Immer wieder melden sich Mitglieder beim VdK, weil sie am Rande ihrer Kräfte angelangt sind, aber an ihrem Wohnort keinen Anbieter finden, der sie bei der Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen und im Haushalt unterstützt. "Wir wissen schon lange, dass dem immensen Bedarf an Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege ein viel zu geringes Angebot gegenübersteht", sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. "Deshalb haben wir seit Jahren kritisiert, dass die bürokratischen Hürden für die Anerkennung von entsprechenden Dienstleistern oderHelfern viel zu hoch sind."Umso mehr hatte esder VdK begrüßt, als die Hessische Landesregierung im September 2021 die Pflegeunterstützungsverordnung reformiert hat. Seitdem 1. Oktober sind auch Nachbarschaftshelfer und -helferinnen, deren Engagement sichin der Corona-Krise bereits bewährt hat, in den Kreis derjenigenAnbieter aufgenommen, deren Dienste mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekassen in Höhe von 125 Euro im Monatbezahlt werden können. Nachbarschaftliche Hilfe bedeutet etwa, für den Pflegebedürftigen einzukaufen, die Wohnung zu putzen oder ihm Gesellschaft zu leisten.

Aufgrund der besonderen Situation während der Corona-Pandemie müssen Nachbarschaftshelfer und -helferinnen derzeit weder eine Schulung absolvieren noch sich bei den zuständigen Behörden anerkennen lassen. Beides sollte jedoch ab dem 1. Juli 2022 Voraussetzung dafür sein, dass sie ihre Tätigkeit weiterhin über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen können. Jetzt hat die Landesregierung diese Frist noch einmal um weitere drei Monate bis zum 1.Oktober verlängert-was der VdK gut heißt: "Krankheitsbedingt, weil sich auch etliche ihrer Beschäftigten mit dem Coronavirus infizieren, können viele ambulante Pflegediensteihre Klientinnen und Klienten momentan nicht im gewohnten Maße versorgen. Deshalb finden wir es positiv, dass hier vertraute Menschen aus dem Umfeld einspringen und sich um die Pflegebedürftigenkümmern", erklärt Weimann. Damit dies auch in Zukunft möglich bleibt, fordert der VdK die Landesregierung auf, für die Zeit nach dem 1. Oktober klare und verständliche Regelungen zur Schulung und Anerkennung von Nachbarschaftshelfernzu formulieren. "Nachbarschaftshilfe ist ein Erfolgsmodell. Menschen, die sich für andere engagierenund ihnen bei der Bewältigung ihres Alltagsauf vielfältige Weise unterstützend zur Seite stehen, sollen in ihrem Engagement bestärkt und bestätigt und nicht durch komplizierte Vorschriften verunsichert werden", so der VdK-Landesvorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Landesverband Hessen-Thüringen e.V. Pressestelle Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7140020, Fax: (069) 71400222

(ss)

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