Nach zwei verschenkten Jahren muss Politik endlich handeln
(Berlin) - Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) fordert nach Bekanntwerden des Parlamentsgutachtens vom 23. März 2004 zur Verfassungswidrigkeit des Berliner Personalvertretungsgesetzes ein schnelles Handeln von Senat und Abgeordnetenhau.
Bereits am 8. Juli 2002 hatte die UVB ein Gutachten des renommierten Universitätsprofessors Dr. Jan Ziekow von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer vorgestellt, das zum selben Ergebnis gekommen war. Schon damals war klar, dass das Berliner Personalvertretungsrecht in zahlreichen Vorschriften sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Verfassung von Berlin verstößt.
UVB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hartmann Kleiner: "Hervorzuheben ist damals wie heute insbesondere die Verfassungswidrigkeit der im Gesetz festgelegten Entscheidungskompetenz von Einigungsstellen. Denn die von Personalratsseite vorzuschlagenden Beisitzer sowie der Vorsitzende sind nicht demokratisch legitimiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip."
Da es trotz des Gutachtens aus dem Jahr 2002 bisher von der Berliner Landespolitik versäumt wurde, zu reagieren, appelliert die UVB nun nochmals an die Politiker dieser Stadt, die Initiative zu ergreifen. Das Ziel muss sein, den unhaltbaren und nun auch vom wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses bestätigten Zustand der Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes zügig zu beseitigen.
An die Adresse derjenigen, die noch 2002 von einem Gefälligkeitsgutachten gesprochen hatten, sagte Dr. Kleiner: "Insgesamt fast zwei Jahre wurden nun schon vertan. Von den gut zwei Monaten, die das Parlamentsgutachten unbeachtet in einer Schublade verbrachte, will ich gar nicht weiter reden.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die finanzielle Schieflage Berlins der Landesregierung und ihren Verwaltungen entschiedenes Handeln abfordert. Politische Ziele, wie die Konsolidierung des Landeshaushalts und die Schaffung einer modernen und bürgernahen Verwaltung, können dabei aber nur eingehalten und verwirklicht werden, wenn auch die institutionelle
Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit verfassungsrechtlich gewährleistet ist. Berlin muss in seiner gegenwärtigen Lage alle denkbaren Stellschrauben bewegen können. Die UVB hält folglich an ihrem Appell an die Berliner Landespolitik fest, dem unhaltbaren Zustand der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes endlich Einhalt zu gebieten, und hofft nach der rechtlichen nun auch auf eine breite politische Unterstützung!"
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)
Am Schillertheater 2, 10625 Berlin
Telefon: 030/310050, Telefax: 030/31005166
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