Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs / GdP-Chef Malchow: Endlich grünes Licht für verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung
(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit seiner jüngsten Entscheidung die so genannte Vorratsdatenspeicherung keinesfalls verhindert, sondern eine Vereinheitlichung unterschiedlichster Verfahren in Europa gefordert und die Bedingungen verschärft. Insbesondere gehe es den Richtern in Brüssel um einheitliche Regelungen zum Speichermedium, der Speicherfrist, des Straftatenkatalogs und der Datenzuordnung auf Personen.
GdP-Chef Oliver Malchow: "Wir haben die Klarstellung des Gerichts, dass der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf bei privaten Unternehmen gespeicherten Verbindungsdaten nur zur Bekämpfung schwerster Straftaten zulässig ist, erwartet. Das entspricht den Vorgaben des deutschen Bundesverfassungsgerichts und auch den Forderungen der GdP."
Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft der Polizei davor, die EuGH-Entscheidung als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu missbrauchen. "Die Zeche für eine weitere Behinderung und Verhinderung der Bekämpfung schwerster Straftaten zahlt die Gesellschaft", so Malchow.
Der GdP-Vorsitzende weiter: "Unsere Rechtsstandpunkte zur Vorratsdatenspeicherung sind tragbar. Wir fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der dem Urteil des EuGH Rechnung trägt und der mit seinem hohen Datenschutzniveau als Blaupause für Europa dienen kann."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
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