Nach Rauchverbot in Österreich: BVKJ fordert: "Kinder haben ein Recht auf rauchfreie Autos. Rauchen im Auto muss auch in Deutschland endlich verboten werden!"
(Köln) - Wer in Österreich rauchend mit Kind im Auto erwischt wird, dem drohen ab dem 1. Mai bis zu 1000 Euro Bußgeld. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert auch hierzulande ein entsprechendes Verbot.
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Österreich macht es vor, jetzt muss ein gesetzliches Verbot auch in Deutschland kommen. Wir Kinder- und Jugendärzte fordern schon seit langem ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. Kinder haben ein Recht, vor den massiven Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt zu werden. Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums haben ergeben, dass die Giftstoffbelastung durch Rauchen im Auto extrem hoch ist und selbst bei leicht geöffnetem Fenster die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe.
Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken. Daneben kann Passivrauchen bei Kleinkindern zu Mittelohrentzündungen führen. Ferner leidet bei den Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Auch das Risiko, an plötzlichem Kindstod zu sterben, wird durch Passivrauchen deutlich erhöht. Deshalb müssen besonders Kleinkinder, aber auch größere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.
Viele europäische Länder schützen Kinder und Jugendliche in Fahrzeugen bereits durch gesetzliche Rauchverbote und Geldstrafen bei Zuwiderhandlung, beispielsweise Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Zypern und Italien. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten hierzulande nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kam bereits im Oktober 2015 zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es gibt also keinen Grund, jetzt nicht zu handeln: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen im Auto muss endlich auch hier gesetzlich gesichert werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Dr. med. Hermann Josef Kahl
Tel: 01737388588.
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204
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