Nach Kritik des DStV: BMF setzt Forderungen zum Ehrenamt um
(Berlin) - Völlig unerwartet hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anfang 2012 die Angemessenheit der Vergütung bei Ehrenamtlern festgelegt. Mit BMF-Schreiben vom 2.1.2012 hat es die in § 4 Nr. 26b UStG geregelten Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung dieser Entschädigungen streng ausgelegt.
Dabei sollten ursprünglich verschärfte Dokumentationspflichten, Vergütungshöchstgrenzen und die generelle Ablehnung der Umsatzsteuerbefreiung bei Zahlung pauschaler Vergütungen mit Wirkung zum 1.4.2012 in Kraft treten.
Nach scharfer Kritik hat das BMF bereits im März das Inkrafttreten der Neuregelung auf den 1.1.2013 verschoben und weitere Anpassungen angekündigt. Die entsprechenden Erörterungen sind nunmehr abgeschlossen und werden erneut eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) nach sich ziehen. Darin sollen insbesondere die Regelungen zu den Nachweispflichten, der Anerkennung pauschaler Vergütungen und der Berücksichtigung von Auslagenersatz entschärft werden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt das Umdenken des BMF ausdrücklich. Inwiefern nunmehr eine sachgerechte und - vor allem praxisnahe - Lösung erreicht wird, bleibt bis zur Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens abzuwarten.
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