Nach Jobverlust stürzt knapp ein Drittel direkt in Hartz IV / DGB fordert Verlängerung der Rahmenfrist für Beitragszeiten
(Hannover) - Von den rund 187.000 Niedersachsen, die im ersten Halbjahr 2009 arbeitslos geworden sind, ist fast ein Drittel direkt in Hartz IV abgestürzt. 53.530 Erwerbslose hatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern rutschten in Arbeitslosengeld II ab. Deutlich mehr als die Hälfte von ihnen, knapp 31.000 Erwerbstätige, kam aus dem ersten Arbeitsmarkt. Das haben Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf Grundlage von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ergeben.
Hartmut Tölle, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, fordert daher, die Rahmenfrist für die notwendigen Beitragszeiten um mindestens 6 Monate zu verlängern, damit mehr Beschäftigte einen Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld erwerben: "Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes stürzt mittlerweile knapp jeder Dritte ohne Abpufferung direkt ins Hartz IV-System ab. Vor allem LeiharbeiterInnen und befristet Beschäftigte haben mit diesem Problem zu kämpfen, da sie die notwendigen Beitragszeiten nicht nachweisen können. Die Politik muss gerade jetzt einen Rettungsschirm für Beschäftigte spannen, um sie vor Hartz IV zu bewahren. Menschen, die arbeitslos werden, zahlen sonst unverschuldet die Zeche für das verantwortungslose Handeln der Krisenverursacher."
Durch die Hartz-Gesetze wurde die Rahmenfrist für den Erhalt von Arbeitslosengeld I auf zwei Jahre verringert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen Erwerbslose nun mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies führt dazu, dass viele Arbeitslose schon nach sehr kurzer Zeit auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Vor der Hartz-Gesetzgebung betrug diese so genannte Rahmenfrist noch drei Jahre.
Quelle und Kontaktadresse:
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