Nach dreiwöchigem Streik: ver.di erreicht einen Tarifvertrag Entlastung am Uniklinikum Gießen und Marburg
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat nach drei Wochen Streik am Uniklinikum Gießen und Marburg (UKGM) Eckpunkte für einen Tarifvertrag Entlastung durchgesetzt. Es ist die bundesweit 25. Vereinbarung zur Entlastung des Personals und die erste an einem kommerziell betriebenen Krankenhaus. "Unabhängig von der Trägerschaft streiten wir für bessere Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern. Der Tarifvertrag am UKGM ist ein weiterer Meilenstein dieser Bewegung", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Im zum Rhön/Asklepios-Konzern gehörenden UKGM müssen die von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelten Personalvorgaben, die PPR 2.0, künftig schichtgenau eingehalten werden. Auch die Personalbemessung für psychiatrische Einrichtungen, die PPP-RL, wird zu 100 Prozent verbindlich. In anderen Bereichen gelten feste Personal-Patientenschlüssel. Liegt die Personalbesetzung mehrfach unter dem vereinbarten Niveau, erhalten die betroffenen Beschäftigten zusätzliche freie Tage als Belastungsausgleich. In anderen Bereichen wie Laboren und Technik sollen zusätzliche 102 Vollzeitstellen geschaffen werden. In der UKGM Service GmbH gilt künftig eine Beschäftigungssicherung.
"Das ist ein hervorragendes Ergebnis, das der hohen Streik- und Aktionsbereitschaft der Beschäftigten zu verdanken ist", betonte Bühler. An dem mittelhessischen Universitätsklinikum waren zuletzt täglich etwa 1000 Beschäftigte im Streik, etliche Stationen waren geschlossen, Operationen wurden verschoben. Mehr als 1300 Kolleginnen und Kollegen haben sich im Zuge der Tarifbewegung ver.di angeschlossen, sodass nun die Mehrheit der nichtärztlichen Beschäftigten am UKGM gewerkschaftlich organisiert ist.
"Erneut zeigt sich, dass die Beschäftigten der Krankenhäuser eine enorme Durchsetzungskraft haben, wenn sie sich organisieren und gemeinsam für ihre Rechte einstehen", so die Gewerkschafterin. "Doch weiterhin gilt: Der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich, flächendeckend eine hochwertige Krankenversorgung bei guten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Dafür muss die vom Bundestag beschlossene Einführung der PPR 2.0 nun schnell und verbindlich umgesetzt werden."
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