Nach der Reform ist vor der Reform: Bundesrat beschlieĂt Novelle der Honorarordnung fĂŒr Architekten und Ingenieure und fordert gleichzeitig weitere Novellierungsstufe
(Berlin) - Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung ĂŒber Honorare fĂŒr Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der VerbĂ€nde und Kammern der Ingenieure und Architekten fĂŒr die Honorarordnung e.V. (AHO) begrĂŒĂen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden EntschlieĂung des Bundesrates.
Mit der Novellierung der HOAI sind sowohl die Vorgaben der europÀischen Dienstleistungsrichtlinie als auch dringende Anforderungen an ein modernes Honorierungssystem umgesetzt worden.
Professor Arno Sighart Schmid, PrÀsident der Bundesarchitektenkammer: "Der Gesetzgeber hat endlich eine vereinfachte und transparentere Honorarordnung vorgelegt. Neue Anreize zum kostensparenden Bauen wie das Bonus-Malus-System unterstreichen das Bekenntnis des Gesetzgebers zum QualitÀts- und Leistungswettbewerb. Unter anderem steht immer noch die Aktualisierung der Leistungsbilder, insbesondere im Bereich des Bauens im Bestand, aus."
Dr. Jens Karstedt, PrĂ€sident der Bundesingenieurkammer, und Ernst Ebert, Vorsitzender des Ausschusses der VerbĂ€nde und Kammern der Ingenieure und Architekten fĂŒr die Honorarordnung e.V. (AHO), unterstreichen, dass die 6. HOAI-Novelle lediglich einen notwendigen Zwischenschritt zur Herstellung der europarechtlichen Vorgaben darstellt und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der Forderungen des Bundesrates fĂŒr die bereits angekĂŒndigte weitere Novellierungsstufe innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der HOAI 2009. Im Fokus des Berufsstandes steht unter anderem die Wiederaufnahme der Leistungen zur UmweltvertrĂ€glichkeitsstudie, thermischen Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen fĂŒr Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie vermessungstechnischen Leistungen in das verbindliche Preisrecht der HOAI.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Planungsleistungen, die unverzichtbarer Teil eines interdisziplinĂ€ren Planungsprozesses sind, zu Ingenieurleistungen "zweiter Klasse" degradiert werden, moniert Ernst Ebert die Situation und begrĂŒĂt, dass der Bundesrat in dieser zentralen Frage eindeutig Stellung zugunsten der Planer bezogen hat. Dr. Karstedt weist darauf hin, dass es sich bei der Anhebung aller HonorarsĂ€tze um 10 Prozent lediglich um einen vorlĂ€ufigen Zuschlag handelt, der nicht mit einer Honorarerhöhung in gleichem Umfang einhergeht, da die Novelle an vielen Stellen auch zu Honorarminderungen fĂŒhren wird. "Die angekĂŒndigte gutachterliche Untersuchung zur Auskömmlichkeit der HonorarsĂ€tze ist daher ĂŒberfĂ€llig und muss kurzfristig in Angriff genommen werden", so Dr. Karstedt.
Der Berufsstand der Architekten und Ingenieure unterstreicht die Bereitschaft, die weiteren Reformschritte aktiv und konstruktiv zu begleiten.
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