Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Nach dem Klinikaufenthalt gut versorgt / Neues Entlassmanagement der Krankenhäuser setzt vdek-Forderungen um

(Berlin) - Ab 1. Oktober 2017 müssen Deutschlands Kliniken für einen reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung in die Weiterversorgung ihrer Patienten sorgen. Dies sieht eine Vereinbarung zum "Entlassmanagement" der Kliniken vor, an dem der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) maßgeblich mitgewirkt hat.

"Gerade ältere und alleinstehende Menschen fragen sich oft mit Sorge, wie komme ich nach der Operation alleine zurecht? Was ist, wenn ich Schmerzen habe? Hier hilft das neue Entlassmanagement. Die Krankenhäuser müssen nun frühzeitig eine etwaige Anschlussversorgung prüfen und bei Bedarf organisieren und koordinieren. Damit stellen Kliniken die Weichen für eine möglichst lückenlose Weiterversorgung nach der stationären Behandlung", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Elsner unterstrich, dass ein Entlassmanagement in vielen Kliniken schon lange eine Selbstverständlichkeit sei, nun müssten alle Krankenhäuser eine strukturierte und gut organisierte Überleitung in die Anschlussversorgung ihrer Patienten sicherstellen. Das neue Entlassmanagement verpflichtet die Krankenhäuser u. a., Entlasspläne zu erstellen und bei Bedarf häusliche Krankenpflege oder Medikamente für die Übergangszeit zu verordnen. Unterstützung erhalten sie dabei von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die z. B. Kontakt mit niedergelassenen Ärzten und Reha-Zentren aufnehmen und Pflegeberater bereitstellen.

"Wir freuen uns, dass viele unserer Forderungen im neuen Entlassmanagement aufgenommen wurden", so Elsner. Der vdek hatte sich u. a. dafür stark gemacht, dass die Krankenhäuser nun auch Medikamente in der kleinsten Packungsgröße sowie in begrenztem Umfang Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Rollatoren oder Physiotherapie verordnen dürfen. Bislang wurden von Kliniken Arzneimittel nur zum Wochenende für bis zu drei Tage mitgegeben - meist lose und ohne Beipackzettel. Vor allem bei älteren Patienten, die mehrere Medikamente einnehmen, bestand damit das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen. Der vdek hatte sich ferner erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Kliniken Krankschreibungen für bis zu sieben Tage ausstellen können. Damit entfällt für viele frisch entlassene Patienten die Notwendigkeit, nur wegen einer AU-Bescheinigung bei einem Arzt vorstellig zu werden.
Elsner: "Das neue Entlassmanagement wird Versorgungslücken schließen. Und wir verhindern damit Drehtür-Effekte: Durch die verbesserte Kommunikation aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Klinik können unnötige Wiederaufnahmen von Patienten verhindert werden."

Hintergrund:

Die Vereinbarung zum neuen Entlassmanagement der Kliniken wurde zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geschlossen. Sie setzen damit Vorgaben des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um.

Service:

Auf welche Leistungen haben die Versicherten Anspruch? Wo erhalten sie weitere Informationen über das Entlassmanagement ihrer Klinik? Die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet ein kostenloser FAQ-Katalog des vdek. Der Katalog ist im Internet abrufbar unter: https://www.vdek.com/presse/Fragen_und_Antworten/faq-entlassmanagement.html

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Michaela Gottfried, Pressesprecherin Askanischer Platz 1, 10963 Berlin Telefon: (030) 269310, Fax: (030) 269312900

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