Nach dem Flugzeugabsturz / Die ärztliche Schweigepflicht ist ein kostbares Gut
(Wiesbaden) - Von Vorschlägen, als Konsequenz aus dem jüngsten Flugzeugabsturz die ärztliche Schweigepflicht auszuhöhlen, rät der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) dringend ab. Auch die Vorstellung, für bestimmte Berufsgruppen zur Behandlung nur Ärzte zuzulassen, die vertraglich an den Arbeitgeber gebunden sind, ist strikt zurückzuweisen.
Durch solche Maßnahmen würden auch in Zukunft Unfälle nicht vermieden werden. Stattdessen würde dies nur dazu führen, dass die betroffenen Patienten sich nicht mehr in ärztliche Behandlung begeben werden, um die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber zu vermeiden.
Man kann behandelnden Ärzten zudem auch aus haftungsrechtlichen Gründen nicht empfehlen, sich als Informanten von Arbeitgebern oder Behörden zur Verfügung zu stellen. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein kostbares Gut und schützt das auf Vertrauen beruhende Arzt-Patienten-Verhältnis. Es passt nicht zu einer gelebten Demokratie, die Schweige-pflicht mehr als seither einzuschränken. Daran ändert auch der extrem tragische Flugzeugabsturz nichts.
Quelle und Kontaktadresse:
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