Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)

Nach dem Flüchtlingsgipfel: Landkreistag begrüßt Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag hat die gestern von Bund und Ländern verabredete Neuausrichtung in der Flüchtlingspolitik begrüßt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: "Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf ein Asylpaket geeinigt haben. Eine Reihe von Forderungen der Kommunen wurde aufgegriffen. Wir begrüßen allem die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die Verlängerung der Höchstaufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Maßnahmen zur Beschleunigung der Abschiebungen. Insbesondere für Asylbewerber und Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten muss vermieden werden, dass sie vor Beendigung des Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt werden." Richtig sei auch, dass sich der Bund künftig strukturell und dauerhaft an den Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen werde und dabei bis an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten gegangen sei.

Der Deutsche Landkreistag hätte sich darüber hinaus gewünscht, dass "die von uns vorgeschlagene Regelung für ein besonderes Verfahren an der Grenze aufgegriffen worden wäre, mit der das Aufenthaltsrecht von Personen aus sicheren Herkunftsländern schnell hätte geklärt werden können." Das hätte einen weiteren Beitrag leisten können, künftig stärker zwischen Personen mit und ohne Bleibeperspektive zu differenzieren.

Darüber hinaus sei es zu unterstützen, Geldanreize für Personen zu vermindern, die lediglich aus wirtschaftlichen Motiven nach Deutschland kommen. "Insofern ist es richtig, dass fortan in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur noch Sachleistungen gewährt werden und die Leistungen nach Abschluss des Verfahrens reduziert werden", so Henneke.

Weiterhin sei es von großer Bedeutung, die Verwaltungsabläufe zu straffen und zu vereinfachen, um der Lage vor Ort Herr zu werden. "Dem dient auch die Einführung einer Gesundheitskarte. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nach wie vor, d.h. mit oder ohne Gesundheitskarte, nur die beschränkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Anderenfalls würde dies materielle (Fehl-)Anreize setzen, die es gerade zu reduzieren gilt. Zudem müssen die Länder die Kosten der Gesundheitsversorgung vollständig übernehmen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Fax: (030) 590097-400

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