Pressemitteilung | Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)

Nach Bundestagsbeschluss zum Allgemeinen Eisenbahngesetz: Bahnindustrie lobt erreichte Klarheit durch den Gesetzgeber

(Berlin) - Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) begrüßt das gestern im Deutschen Bundestag beschlossene Fünfte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Die vorgenommene Neufassung des Paragraphen 4 regelt die inzwischen veränderte Verantwortungsverteilung im Eisenbahnsektor. Nach der nun neuen Gesetzesformulierung können - wie bereits in der Praxis üblich - auch die Schienenfahrzeughersteller dafür verantwortlich sein, sichere Schienenfahrzeuge dem Eisenbahn-Bundesamt für die Inbetriebnahme vorzustellen. Die nun vorgenommene genaue und lückenlose Klarstellung passt somit den gegenwärtigen Gesetzeswortlaut der Realität an.

Berlin, 02.03.2012 - "Die Neuformulierung des Paragraphen 4 im AEG schafft nun unmissverständlich Klarheit durch den Gesetzgeber über die Verantwortungsverteilung im Bahnsektor, indem die Verantwortlichkeit jederzeit genau adressiert werden kann", sagt Ronald Pörner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB). "Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmegenehmigung ist der Adressat in der Regel der Hersteller, nach Übergabe an den Betreiber ist es dieser selbst."

Die neue Gesetzesfassung stellt nun klar, dass die Produkte der Bahntechnikhersteller, wie bereits üblich, den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit zu genügen haben. Die Hersteller belegen die Sicherheit ihrer Technik durch die Inbetriebnahmegenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Mit der Übergabe der Schienenfahrzeuge und ihrer Registrierung im Fahrzeugregister übernehmen Eisenbahnen oder Halter die Verantwortung für die Sicherheit der Schienenfahrzeuge. Weiter regelt Paragraph 4 richtigerweise, dass es Eisenbahnen oder Halter sind, die die Fahrzeuge und deren Zubehör in betriebssicheren Zustand zu halten haben. Damit ist die lückenlose Verantwortungskette über die Lebensdauer eines Schienenfahrzeugs im AEG auch weiterhin festgelegt. Neben dieser öffentlich-rechtlichen Regelung gewährleisten die Hersteller darüber hinaus die Qualität ihrer Produkte nach wie vor zivilrechtlich.

Die bislang gültige Fassung verpflichtete die Eisenbahnen nicht nur zum sicheren Betrieb, sondern in einer irritierenden Formulierung auch zum "sicheren Bau" von Lokomotiven, Zügen, Waggons und deren Zubehör. Die Verpflichtung von Eisenbahnen für den Bau und Betrieb entsprach vor einigen Jahren durchaus einmal der Praxis, hat sich in Bezug auf den Bau jedoch überholt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) Sascha Nicolai, Referent, Kommunikation Jägerstr. 65, 10117 Berlin Telefon: (030) 206289-0, Telefax: (030) 206289-50

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