Nach BGH-Urteil zu Mietzahlungen durch das Jobcenter: Haus & Grund fordert fristgemäße Zahlung
(Berlin) - Auch Jobcenter sind an Recht und Gesetz gebunden und müssen deswegen bei Zahlung von Wohnraummieten für Leistungsempfänger die im Mietvertrag vereinbarten Fristen beachten. Die Einhaltung dieser mietrechtlichen Pflicht fordert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland als Konsequenz aus dem gestrigen (21. Oktober 2009) Urteil (Az. VIII ZR 64/09) des Bundesgerichtshofes (BGH). "Die hier vom Staat gezeigte Missachtung der eigenen Gesetze ist unerträglich. Vermieter müssen sich auf rechtzeitige Zahlungen verlassen können, denn sie sind ihrerseits zur pünktlichen Zahlung, beispielsweise der Betriebskosten an die Versorgungsunternehmen, verpflichtet", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai H. Warnecke.
Der BGH hatte gestern (21. Oktober 2009) entschieden, dass einem Mieter nicht gekündigt werden könne, wenn das Jobcenter die Miete für ihn nicht rechtzeitig an den Vermieter überweist. In dem vorliegenden Fall hatte sich das Jobcenter trotz Vorlage der Abmahnungen geweigert, die Zahlungen früher anzuweisen.
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