Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Nach BGH-Urteil: Verbraucher können Erhöhungen von Bankentgelten zurückfordern / Die Verbraucherzentrale Bayern unterstützt Betroffene mit Beratungs- und Service-Angeboten

(München) - Zahlreiche Bankkunden können zu viel gezahlte Kontoführungsentgelte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zurückfordern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Das höchste deutsche Zivilgericht hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 erklärt: Es ist unzulässig, die Zustimmung von Kunden zu AGB-Änderungen zu unterstellen, wenn diese auf eine Änderungsmitteilung nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagieren. Wurden höhere Kontoführungsentgelte mit solchen AGB-Änderungen eingeführt, sind sie unwirksam.

Banken erstatten Entgelte nicht von sich aus

"Selbst die Postbank, die Beklagte in dem wegweisenden Verfahren war, geht nach dem Urteil nicht aktiv auf ihre Kunden zu", sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Das bedeutet, dass Bankkunden von sich aus tätig werden müssen. Die Verbraucherzentralen helfen betroffenen Bankkunden mit einem interaktiven Musterbrief. Dieser kann an den eigenen Fall angepasst werden.

"Viele Banken und Sparkassen werden abwehrend reagieren und die Forderungen ihrer Kunden zurückweisen", erwartet Miller-Trach. Bayerische Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dann an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Dort wird die Rechtslage geprüft und, wenn möglich, eine Unterstützung angeboten. Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Bayern sowie der Musterbrief sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Pressestelle Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 55 27 94-0, Fax: (089) 537553

(mj)

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