NABU kritisiert Hochwasserschutz in Deutschland als unzureichend / Tschimpke: Ökologisierung der Flüsse und ihrer Einzugsgebiete ist notwendig
(Berlin) - Anlässlich der Jahrestage von Elbe- und Oderflut sowie der aktuellen Hochwasserereignisse im Südwesten Deutschland hat der NABU die Hochwasserschutzpolitik von Ländern und Gemeinden als unzureichend kritisiert. Vielerorts wird immer noch zu häufig auf den rein technischen Hochwasserschutz gesetzt, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Laut Bundesumweltministerium seien als Folge des Klimawandels im Winter bis zu 40 Prozent mehr Regenmenge, aber weniger Schnee und Eis zu erwarten. Dadurch gelänge mehr Wasser direkt in die Flüsse und dies verzehnfache das Hochwasserrisiko in den nächsten Jahren. Dringender denn je ist es daher, die Ursachen der Hochwasserereignisse wie fehlende Überflutungsflächen, die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens durch landwirtschaftliche Nutzung und fehlende Auwälder sowie die weiterhin zu hohe Flächenversiegelungen in den Flusseinzugsgebieten zu bekämpfen, so Tschimpke.
Hier wird zu wenig getan, sagte Tschimpke. So seien von 14 geplanten Projekten zur Deichrückverlegung nur zwei bislang in die Tat umgesetzt worden. Es sei zu begrüßen, wenn jetzt beispielsweise Bayern zusätzliche 2,4 Mio Euro für die Hochwasserhilfe bereit stelle, oder Sachsen für über 23 Mio. Euro einzelne Ortschaften schützt, das Geld wäre aber besser in vorbeugenden, ökologischen Hochwasserschutz investiert. Die Zukunft des Hochwasserschutzes kann nur in einer Ökologisierung der Flüsse und ihrer Einzugsgebiete liegen, so der NABU-Präsident. Auch sollten künftig nur solche Maßnahmen im unmittelbaren Einzugsbereich der Flüsse durch öffentliche Gelder gefördert werden, die im Einklang mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz stehen.
Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, dem 2005 erlassenen Bundesgesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes und dem erst kürzlich durch das europäische Parlament verabschiedeten Entwurf einer europäischen Hochwasserschutzrichtlinie seien seit 2002 wichtige rechtliche Eckpunkte für einen nachhaltigen Schutz vor Hochwässern gesetzt worden. Die rechtliche Basis für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist längst gelegt, aber die Umsetzungspraxis bleibt immer noch mangelhaft, sagte Tschimpke.
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