Mut zur Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zeigen / Chance für langfristige Stabilisierung nutzen
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die vorgesehene Reform zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Sie müsse vor allem genutzt werden, um die Beitragssituation der Betriebe zu stabilisieren. Dazu bedürfe es jedoch noch einiger Änderungen am Gesetzentwurf durch die zuständigen Bundestagsausschüsse, deren Beratungen am 24. Oktober beginnen, erklärte der DBV.
Der DBV erkennt ausdrücklich an, dass der Bund bis zu 400 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren zusätzlich zur Verfügung stellen will, um mit einer besonderen Abfindungsaktion von bestehenden Renten die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) zu entlasten. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um eine finanzielle Stabilisierung des Systems zu erreichen. Zum einen sei es notwendig, die schon seit Jahren vom Berufsstand vorgelegten Änderungen des Leistungsrechts endlich zu vollziehen, um mittelfristig spürbare finanzielle Einsparungen im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu erreichen. Dazu gehöre zum Beispiel, dass ein Unfallrentenanspruch erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent eintritt. Gleichfalls sei festzulegen, dass Altenteiler aus dem Versicherungsschutz der Unfallversicherung herausgenommen würden. Zumindest sei im Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass bei Unfällen im Rentenalter und bei Bezug einer Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente keine neuen Unfallrenten mehr gewährt würden.
Zum anderen seien neben diesen Eingriffen im Leistungsrecht bereits jetzt Regelungen zu treffen, damit die Bundesmittel im Jahre 2010 nicht wie vorgesehen auf 100 Millionen Euro abgesenkt werden, stellte der DBV fest. Ansonsten würden die möglichen Erfolge der Abfindungsaktion und der Einsparungen im Leistungs- und Verwaltungsbereich konterkariert. Die Perspektive könne nicht lauten, dass trotz aller Maßnahmen die Beiträge im Jahre 2010 steigen. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass die Anstrengungen aller Beteiligten zu einer Stabilisierung bzw. Reduzierung der Beiträge der Unternehmen zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung führen, erklärte der DBV.
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