Pressemitteilung | k.A.

Muster ohne Wert?

(Dieburg) - Bei der Interessengemeinschaft Bodenreformland im BSZ® e.V. die sich auf Grund des Eigentumsurteils des Europäischen Gerichtshofes gegründet hat stehen die Telefone nicht mehr still. Über diesen Ansturm verunsicherter Betroffener die Ihren Boden vom Land zurückfordern, aber eigentlich nicht so recht wissen ob Sie überhaupt einen Anspruch haben, ist man doch sehr erstaunt.

Das Urteil der Richter, die 1992 per Bundesgesetz verordnete Rückgabe von Grundstücken ohne Entschädigung verletze den Schutz auf Eigentum, hat bei vielen Bodenreform-Erben Erwartungen geweckt, die mit einem Antrag bei dem zuständigen Landesamt meist nicht zu erfüllen sind.

Bei den Landesämtern sollen nach BSZ® Informationen "60 bis 70 Prozent der Anfragen von Bürgern eingehen, die bereits zu DDR-Zeit entsprechend des Besitzwechselrechtes den Boden verloren haben und damit von der Entscheidung gar nicht betroffen seien. Nach dieser Version sollen vom Urteil nur jene Erben von Neubauern betroffen sein, die in der Bodenreform Land erhalten, nach der Wiedervereinigung aber leer ausgingen, sofern sie nicht selbst auf dem Grund und Boden landwirtschaftlich tätig waren.

Bei der Interessengemeinschaft Bodenreformland warnt man Betroffene davor, voreilig Ansprüche aufzugeben. Über die Interessengemeinschaft kann man juristisch prüfen lassen, ob das Straßburger Urteil auch für einen persönlich Rückübertragungs- bzw. Entschädigungsansprüche auslösen kann. Wenn ja, können über die Interessengemeinschaft alle notwendigen juristischen Schritte zu deren Sicherung eingeleitet werden. Selbst wenn man der eigenen Meinung nach nicht zu diesen Betroffenen gehört, lohnt sich eine entsprechende Prüfung durch die Rechtsexperten der BSZ® Interessengemeinschaft Bodenreformland. Das gilt selbst dann, wenn früher bereits vertragliche Erklärungen abgegeben wurden, die jetzt aber durchaus durch Anfechtung oder Erhebung einer Klage angegriffen werden können.

Viele Betroffene sind empört über die Verhaltensweise von Bund und Ländern, die sich nun nicht einigen können, ob sie das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen sollen. BSZ® Vorstand Horst Roosen zitiert einige Anrufer:

„Erst hat man die Ost-Betriebe für einen Appel und ein Ei an Wessis verscherbelt, ausgebeutet und dicht gemacht und dann hat man uns unseren Boden zum zweiten Mal geklaut“.

„Die Partei mit dem Wort Christlich im Namen hat erst die westdeutsche Wirtschaft saniert. Dann hat die Treuhand alles platt gemacht. Das war eine kriminelle Verschleudereinrichtung. Bei der Vereinigung ging es nicht um die Menschen, sondern nur um das Geld. Wie das mit den Menschenrechten gehandhabt wurde, das können die Herrschaften jetzt in dem Urteil des Gerichtshofes nachlesen“.

Schon zu DDR Zeiten hatte jeder Bürger das Recht einen Antrag zu stellen. Dabei ist es dann aber auch oft geblieben. Wer sein Land zurückhaben möchte, sollte etwas mehr tun als nur einen Antrag stellen sondern zielstrebig mit Hilfe der BSZ® Interessengemeinschaft Bodenreformland seine Ansprüche durchsetzen empfiehlt Vorstand Horst Roosen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab und schließt die Erstprüfung und Beratung durch die BSZ® Vertragsanwälte ein. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Für Betroffene ist es immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Betroffenen, der Bündelung von Beweismaterial und zum Aufbau des notwenigen öffentlichen Drucks bestens bewährt. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Sie bündeln die Interessen der Betroffenen, Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a, 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780, Telefax: 06071/23295

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