Muss sich Mecklenburg-Vorpommern ein weiteres teures Gutachten leisten?
(Schwerin) - Die Lage ist doch eindeutig: Die Vergabe öffentlicher Aufträge darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Anfang April nicht an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne geknüpft werden. Entsprechende Vorschriften verstoßen damit eindeutig gegen europäisches Recht. Angesichts dieser klaren Rechtslage ist die Idee, nun erneut teure Gutachten für die Auslegung des EuGH- Urteils einzuholen, völlig überflüssig. kommentierte Lothar Wilken das Vorhaben der Landesregierung im Zusammenhang mit den Entwürfen für ein Vergabegesetz.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde gutachterlich nachgewiesen, dass örtliche Tarifbindungen das öffentliche Auftragswesen deutlich verteuern und Arbeitsplätze, besonders in den kleinen und mittleren Bauunternehmen, gefährden.
Alle anderen Länder lassen nach dem EuGH-Urteil entsprechende Vergaberegelungen ruhen oder schaffen sie ab. Nur Mecklenburg-Vorpommern dreht weiter an diesem Rad und treibt widersprüchliche Gesetzesvorhaben voran. Kritisiert Wilken.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV)
Marcus Kremers, Pressesprecher
Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin
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