Mordfall Greta: Deutsche Kinderhilfe e. V. fordert verbindliche regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen in Kitas und Tagespflegestellen
(Berlin) - Noch ist die Schuld der Tatverdächtigen Erzieherin nicht bewiesen. Und wir sollten bei aller nachvollziehbaren Betroffenheit daran denken, wie viele hoch engagierte Erzieher*innen unter schwierigen Rahmenbedingungen tagtäglich eine bewundernswerte pädagogische Arbeit mit unseren Kindern leisten, die ohne Wenn und Aber sehr viel mehr Anerkennung bedarf, als sie tatsächlich erhält.
Kinder sind in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle gewöhnlich sogar sicherer als zu Hause oder in seinem sozialen Nahbereich.
Dennoch können und sollten wir aus Gretas Tod erste Lehren ziehen.
Auch wenn es nie eine hundertprozentige Sicherheit geben wird, gibt es Möglichkeiten die Sicherheit unserer Kinder weiter deutlich zu erhöhen.
Neben einer verbindlichen Berücksichtigung des Themas "Prävention von Gewalt gegen Kinder" in den Ausbildungs- und Studienplänen für angehende Erzieher*innen und mehr regelmäßigen und damit nachhaltigeren Fortbildungsmaßnahmen zu dem Thema sollten ähnlich dem sogenannten TÜV verbindlich vorgegebene und vor allen Dingen ebenfalls regelmäßige so genannte Sicherheitsaudits in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen erfolgen.
Bei den Überprüfungen sollte durch externe Experten in bestimmten Abständen, z. B. alle zwei Jahre, die jeweilige Einrichtung unter Sicherheitsgesichtspunkten beurteilt und ggf. Nachbesserungen für die jeweilige Leitung bzw. den Träger empfohlen werden.
Überprüft werden sollten über das eingesetzte und für den Einsatz vorgesehene Personal und seine Qualifikation und seine Fortbildung zu Fragen der Sicherheit hinaus die Räumlichkeiten und die vorhandene Technik in Hinblick auf Straftaten, Unfälle und Erkrankungen begünstigende Faktoren. Dies würde weiterhin für die tägliche Ablauforganisation in der Einrichtung und nicht zuletzt für vorgesehene Kontrollen und Meldewege insbesondere bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung gelten.
Am Ende würden Empfehlungen für Weiterentwicklungen oder auch gebotene Nachbesserungen abgegeben und dokumentiert.
"Die für die Genehmigung des Betriebs gesetzlich vorgegebene "Grundüberprüfung und Überprüfungen aus gegebener Veranlassung sind zu wenig und erfolgen vor allen Dingen gewöhnlich nicht überprofessionell und zu spät. Darüber hinaus vermögen außenstehende Experten anderer Fachrichtungen die Dinge nicht selten besser und kritischer einzuschätzen als Fachkräfte des jeweiligen (Landes-) Jugendamtes", erläutert Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V. seine Anregung.
"Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, brauchen wir mehr Verbindlichkeit und eine höhere Kontrolldichte, um die Wahrscheinlichkeit einer Aufdeckung von Schwachstellen im System zu erhöhen", so Becker.
Quelle und Kontaktadresse:
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