Monopolkommission stellt Sondergutachten Telekommunikation vor
(Berlin) - Die Monopolkommisson hat heute ihr "11. Sektorgutachten Telekommunikation: Staatliches Augenmaß beim Netzausbau" vorgestellt. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung im Bereich der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Alle zwei Jahre erstellt sie ein Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt zentrale Aussagen der Monopolkommission ausdrücklich:
- Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau - Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens und Prüfung der Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften ggü. der Deutschen Telekom
Der BREKO begrüßt ausdrücklich das klare Bekenntnis der Monopolkommission zum Vorrang privater Investitionen in den Glasfaserausbau. In diesem Zusammenhang setzt der Verband auf Open-Access-Kooperationen - ausdrücklich auch mit der Deutschen Telekom -, um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter voranzutreiben. Hierfür hat der BREKO als führender deutscher Glasfaserverband nicht zuletzt eine eigene Handelsplattform (BREKO Handelsplattform - das "eBay für Glasfaseranschlüsse") etabliert. Kein Unternehmen (auch nicht die Deutsche Telekom) wird den Kraftakt Glasfaserausbau allein stemmen können.
Für die künftige Glasfaserregulierung hat der BREKO ein eigenes Regulierungskonzept erarbeitet. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb gesetzt werden. Daher plädiert der Verband für den Vorrang eines frei verhandelten und marktakzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Bundesnetzagentur als neutraler Streitbeilegungsinstanz. Bei der Frage der Regulierung des Glasfasermarkts darf indes nicht vergessen werden, für einen geregelten Übergang von Kupfer auf Glasfaser zu sorgen, damit die noch immer marktmächtige Deutsche Telekom ihre Kunden nicht unter Ausschluss des Wettbewerbs einfach auf eine neue Infrastruktur umstellt. Hierfür braucht es einen klaren Migrationsplan, der faire Regeln für alle vorgibt. So darf es kein einseitiges Recht zur (vorzeitigen oder frei festgelegten) Abschaltung von Kupferanschlüssen geben. Die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes muss bis Abschluss der Migration erhalten bleiben, um allen Marktteilnehmern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
- Maßvolle staatliche Förderung - keine Verdrängung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch Ausbau der Festnetzförderung
Nach Auffassung des BREKO muss es bei der künftigen Ausrichtung der Förderung eine klare Priorisierung geben: Bevor über die Schließung so genannter "grauer Flecken", also Gebieten, in denen zwar schnelles Internet, aber noch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind, nachgedacht wird, müssen zunächst die besonders schlecht versorgten Gebiete von weiteren Fördermaßnahmen profitieren. Denn angesichts knapper Kapazitäten beim Tiefbau und fehlender Fachkräfte wird der Glasfaserausbau nicht dadurch beschleunigt, dass (immer mehr) staatliches Geld in den Markt gepumpt wird. Der klare Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus muss daher weiterhin Bestand haben. Eine Begrenzung der Fördermittel auf eine jährliche Höchstsumme macht aus Sicht des BREKO Sinn, um eine "Überförderung" zu vermeiden. Daneben sollten Fördermittel zunächst für einen Glasfaserausbau in denjenigen Gebieten fließen, in denen eine tatsächliche Nachfrage von Bürgern und Unternehmen vorhanden ist.
- Gigabit-Gutscheine als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Ausbauförderung
Der BREKO hält es für wichtig, künftig auch eine so genannte Nachfrageförderung durch eine "Glasfaser-Prämie" einzuführen, um die Nachfrage nach zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und bis direkt in die Wohnungen anzukurbeln. Auch die Experten des renommierten Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Rechtsanwaltskanzlei JUCONOMY kommen in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine "Glasfaser-Prämie" für Bürger und Unternehmen nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch sinnvoll und notwendig sind. Der BREKO hat hierfür ein Konzept mit einer Kombination aus Prämien für Glasfaser-Hausanschluss, Vertragsabschluss und Inhouse-Glasfaserverkabelung vorgeschlagen.
- Hemmung des Ausbaus durch bürokratische Hürden und mangelnde Tiefbaukapazitäten
Zur Beschleunigung der immer noch sehr langwierigen / bürokratischen Genehmigungsverfahren auf Seite der Kommunen sollte diesen (z.B. über Förderprogramme der Länder / des Bundes) für eine befristete Zeit (zweckgebunden) mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollten die Genehmigungs-/Zustimmungsprozesse vereinfacht und verkürzt werden. Dies könnte durch eine deutschlandweit einheitliche, digitale Plattform erreicht werden. Um die Akzeptanz alternativer Verlegemethoden bei den Kommunen zu erhöhen, sollten hierfür u.a. eigene anerkannte Regeln der Technik definiert werden und eine entsprechende Zertifizierung erfolgen.
Als führender deutscher Glasfaserverband hat der BREKO zur effizienteren Nutzung der vorhandenen Tiefbaukapazitäten vor kurzem einen innovativen und praxisnahen Lösungsansatz gestartet: Mit der BREKO Tiefbaubörse bringt der BREKO TK-Netzbetreiber, ausbauende Kommunen und Tiefbauunternehmen zusammen, damit die vorhandenen Kapazitäten der Tiefbauer - auch kurzfristig - für Glasfaserausbauprojekte überall in Deutschland optimal in Anspruch genommen werden können.
- Tätigkeit der geplanten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) muss sich auf begleitende administrative und beratende Aufgaben beschränken
Auch aus Sicht des BREKO müssen sich die Aktivitäten einer solchen MIG ausschließlich auf den von der Bundesregierung definierten Zweck - nämlich die Unterstützung bei der Schließung "weißer Flecken" außerhalb bestehender Versorgungsauflagen und -zusagen - beschränken und dürfen nicht zu einer
Wettbewerbsverzerrung beim eigenwirtschaftlichen Ausbau im Mobilfunk und auch im Festnetz führen, wodurch dieser verdrängt oder verhindert würde.
Auf den Festnetzmarkt kann die Idee einer Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft nicht übertragen werden - hier würde sie privatwirtschaftliche Investitionen in zukunftssichere Glasfasernetze sogar gefährden.
Kritisch sieht der führende deutsche Glasfaserverband allerdings die Handlungsempfehlung zur Schaffung eines "Bundesförderprogramms Mobilfunk", mit dem der Staat den Ausbau mit öffentlichen Mitteln fördern kann. Eine solche Förderung für den Mobilfunk lehnt der BREKO ausdrücklich ab. Statt auf eine "Inselförderung" für den Mobilfunk zu setzen, sollte die Bundesregierung vorrangig den eigenwirtschaftlichen und flankierend den geförderten Glasfaserausbau bis in die Gebäude mit geeigneten Maßnahmen unterstützen.
Dabei stellt die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung selbst fest: "Eine unabdingbare Voraussetzung für den Ausbau eines umfassenden 5G-Netzes ist die Verfügbarkeit von Glasfaser. Jeder Meter Glasfaser, der für einen Festnetzanschluss verlegt wird, zahlt daher auch auf die Verbesserung des Mobilfunknetzes ein." BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers betont daher: "Aus diesem Grund müssen wir den flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser bis direkt in die Gebäude unbedingt weiter forcieren - denn nur so schaffen wir auch die Grundlage für die unabdingbare Glasfaseranbindung aller Mobilfunkstandorte."
Quelle und Kontaktadresse:
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