Monopolkommission kritisiert entschieden die Regierungsentscheidungen zum Postmarkt
(Hamburg) - Selten hat es derartig klare Worte gegeben: Statt Liberalisierung stehen alle Zeichen auf Zementierung des Postmonopols aufgrund der Verlängerung der Exklusivlizenz. So das harsche Urteil der Monopolkommission in ihrem jetztvorgelegten Sondergutachten zu Telekommunikation und Post 2003.
"Wir haben selten eine derartig eindeutige Bestätigung unserer Kritik an der zunehmenden Behinderung des Wettbewerbs im Briefmarkt erhalten wie jetzt durch die Monopolkommission," betont der Vorsitzende des BdKEP Rudolf Pfeiffer. "Damit steigen die Chancen, 2004 noch einmal das Postgesetz ändern zu können, diesmal aber in die richtige Richtung für mehr Wettbewerb."
Die Monopolkommission greift besonders an, dass in den Briefmärkten Wettbewerb nach wie vor eine untergeordnete Rolle spielt. Es bestehe nach wie vor eine Quersubventionierung zwischen dem Briefmonopolbereich und liberalisiertem Bereich, bis in den Paketbereich hinein. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Verlängerung der Exklusivlizenz verfassungsgemäß sei, sieht die Monopolkommission ebenfalls kritisch.
Auch die Regulierungsbehörde wird deutlich kritisiert, da sie ihrer Missbrauchsaufsichtspflicht nicht ausreichend nachkomme.
Entscheidend aber dürfte die Aussage der Monopolkommission sein, dass der Deutsche Gesetzgeber die EG-Postrichtlinie zu weit gefasst hat: Postvorbereitende Leistungen und die Beförderung von Katalogen gehören nicht in den Exklusivlizenzbereich. Hier sieht der BdKEP Ansätze zur Änderung des Postgesetzes, die sich für den Wettbewerb allerdings nur dann positivauswirken, wenn gleichzeitig die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG abgeschafft wird.
Quelle und Kontaktadresse:
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