Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Möllenberg: Mit gesetzlichem Mindestlohn der Tarifflucht Paroli bieten

(Hamburg/Dresden) – „Immer mehr Arbeitgeber aus den ostdeutschen Ländern versuchen, sich aus Tarifverträgen zurückzuziehen und die Löhne zu drücken. Der Tarifflucht kann nur Paroli geboten werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Mindestlohn erhalten, der ihnen eine eigenständige Existenz sichert.“ Das hat Franz-Josef Möllenberg, 1.Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am 5. Oktober auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Dresden erklärt.

Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen fielen, erhielten einen materiellen Schutz gegen „Arbeit in Armut“ und eine Mindestsicherung. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn könnte auch die fruchtlose Debatte um einen neuen Niedriglohnbereich oder die Einführung von Kombilöhnen beendet werden, so der NGG-Vorsitzende.

Die von Bundeskanzler Schröder angekündigte Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müsse über den Bausektor und den öffentlichen Personennahverkehr hinaus auf weitere Branchen ausgedehnt werden, forderte Möllenberg. „Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Kantinen, bei deren Ausgliederung oder bei der Verpachtung von bundeseigenen Gaststätten müssen ebenfalls Rechtssicherheit und ein fairer Wettbewerb gesichert werden.“ Ruinöse Verhältnisse, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gebe es nicht nur beim Bau. Dringender Handlungsbedarf bestehe auch für den hart umkämpften Bereich der Kantinen und des Hotel- und Gastgewerbes sowie für die Vergabe von Schlachtaufträgen, wie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung auf Schlachthöfen in der BSE-Krise gezeigt habe.

Mit der EU-Osterweiterung seien durch Lohnkonkurrenz und Lohndumping zusätzliche Belastungen für den deutschen Arbeitsmarkt zu befürchten. „Aber auch, um die absehbare Ausbeutung der Kollegen aus den Beitrittsländern zu verhindern, müssen heute bereits die Weichen gestellt werden. Deshalb setze sich die Gewerkschaft NGG für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen vor dem Beitritt des ersten Kandidatenlandes zur Europäischen Union ein, versicherte Möllenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/38013105 Telefax: 040/88013220

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