Möllenberg fordert Verbesserung und Vereinheitlichung des Kontrollsystems
(Berlin) - Zu den Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute vorgestellt hat, erklärte Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG):
"Seit Jahren verkündet das BVL, dass in rund einem Viertel der kontrollierten Betriebe gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Auch in diesem Jahr habe sich daran 'gravierend nichts verändert'. Dass die Verstöße gegen geltendes Recht, vor allem die Mängel in der Betriebshygiene und im Hygienemanagement nicht abnehmen, zeige jedoch, dass die Eigenverantwortung und die Eigenkontrolle der Lebensmittelunternehmer, insbesondere der in Klein- und Kleinstbetrieben, erhebliche Schwachstellen aufweist. Es zeige aber auch, dass die Kontrolldichte und die Sanktionen nicht ausreichen.
Die Hygiene und damit der Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen an erster Stelle stehen. Deshalb ist sowohl eine noch stärkere amtliche Kontrolle und sind schärfere Sanktionen bei Verstößen, vor allem gegen den Hygieneschutz und die Kennzeichnungspflicht der Zutaten, notwendig.
Die Veröffentlichung von Verstößen im Internet, wie es das Verbraucherinformationsgesetz ab einem Bußgeld von 350 Euro vorsieht, ist da wenig hilfreich, wenn die Verhängung dieses Bußgeldes im billigen Ermessen der Behörden liegt und es keine einheitlichen Kriterien dafür gibt. Wer sich an Hygienevorschriften hält, braucht den Kontrolleur nicht zu fürchten. Notwendig ist deshalb, für mehr Sachkenntnis und eine bessere Qualifizierung sowie ausreichend Kontrollpersonal zu sorgen. 2.500 Kontrolleure in den Kommunen, die mehr als 1,24 Millionen Betriebe kontrollieren sollen, sind eindeutig zu wenig.
Seit zwei Jahren fordern die Verbraucherschutzminister der Länder ein bundesweit verbindliches Modell zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse. Bis heute gibt es dieses Hygienebarometer nicht. Wo bleiben die Ergebnisse, Frau Aigner? Die NGG fordert, dass das Kontrollsystem auch soziale Standards wie die Einhaltung von Tarifverträgen berücksichtigt."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro
Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin
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