Möllenberg: "Berliner Nazifreisprüche ein Skandal"
(Hamburg) - Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, nennt das gestrige (10. März 2011) Urteil des Landgerichts Berlin, wonach offene rassistische Hetze der NPD-Führung in einem Flyer durch die "Meinungsfreiheit" abgedeckt wären, einen "Schlag ins Gesicht aller Demokraten, eine Verhöhnung des Grundgesetzes und eine offene Einladung an alle Rassisten, ihre widerliche Hetze gegen Menschen anderer Hautfarbe weiterzuführen".
Das Berliner Landgericht hatte NPD-Chef Udo Voigt, seinen Vize Frank Schwerdt und den NPD-Bundesgeschäftsführer Klaus Beier vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die NPD hatte zur Fußball-WM 2006 einen Flyer mit dem Titel "Weiß - Nicht nur eine Trikotfarbe!" verteilt. Der Fußballspieler Patrick Owomoyela und der DFB erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen Volksverhetzung.
Für diesen Vorwurf der Volksverhetzung, so die Vorsitzende Richterin Birgit Dreyer, fehle der "nötige Appellcharakter". Der Begriff "weiß" könne auch als Kritik an Korruption und Manipulation im Fußball verstanden werden. Eine Beleidigung des dunkelhäutigen Fußballspielers könne sie nicht erkennen, die Aussagen und die Nazipropaganda im Flyer seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
"Wenn dieses Urteil Bestand hat und Schule macht, dann müssen wir zu Recht Angst um diese Demokratie haben. Die Verhöhnung und Diskriminierung anderer Menschen stand in Deutschland schon einmal zu Beginn einer rassistischen Barbarei", so Franz-Josef Möllenberg. "Rassismus und Nazihetze sind keine Meinung, sondern kriminelle Verbrechen. Wenn dieser Richterin die grundlegenden Passagen des Völkerrechts, der allgemeinen Menschenrechte und des Grundgesetzes nicht bekannt sind, sollte man sie dringend an einen Arbeitsplatz versetzen, wo sie keinen politischen Schaden mehr anrichten kann. Den Oberstaatsanwalt fordern wir dringend auf, Revision einzulegen, um diesem unerträglichen Spuk ein Ende zu bereiten."
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