Möbelspediteure werden sich vom Handel nicht erpressen lassen
(Hattersheim) - Die Forderungen des Handels nach "Rückvergütungen" auf den getätigten Umsatz strikt zurückzuweisen, empfiehlt der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. seinen Mitgliedern. Mit Forderungen nach rückwirkender Vergütung wurden bereits im letzten Jahr die Lieferanten eines Warenhauskonzerns konfrontiert. Jetzt ist dieses "Ersuchen" auch an die Möbelspediteure mit dem Hinweis ergangen, dass nur größte Anstrengungen gemeinsames Wachstum ermögliche, was die Basis für die Fortführung der jahrelangen guten Geschäftsbeziehungen sei.
"Es widerspricht allen guten kaufmännischen Gepflogenheiten, zu einem Zeitpunkt Möbelspeditionen mit Forderungen nach "Bonifizierung" unter Druck zu setzen, zu dem das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat, dass Zwangsrabatte wettbewerbswidrig seien", so AMÖ-Geschäftsführer Reinhard Müller.
Die gesamtwirtschaftliche Situation im Speditionsgewerbe lasse für solche Anliegen auch keinerlei Spielraum. Die Entwicklung der Personal- und Sachkosten schließe jegliches Entgegenkommen aus. Zu den Forderungen von Politik und Gewerkschaften kommen nun noch völlig unrealistische Ansprüche der Wirtschaft. "Es kann nicht angehen, dass die Bilanzen der Großkonzerne unter Inkaufnahme der Existenzgefährdung der Spediteure aufpoliert werden sollen".
Bereits letztes Jahr hat das OLG Hamm dem Kaufhauskonzern Karstadt / Quelle untersagt, von seinen Lieferanten und Dienstleistern Rückvergütungen für getätigte Umsätze zu verlangen. Das Bundeskartellamt hat das Verlangen nach Rückvergütung als mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht im Einklang stehend qualifiziert.
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