Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)

Modifizierter Standardtarif: Privatpatient dritter Klasse? / FVDZ gibt Praxis-Infoblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte heraus

(Berlin) - Der Standardtarif macht in der zahnmedizinischen Versorgung aus Privatpatienten Patienten dritter Klasse. Davon ist der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) überzeugt und hat daher ein Informationsblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte mit dem Titel "Privatpatient dritter Klasse?" entwickelt. Es ist zum Auslegen in den Zahnarztpraxen gedacht. Der Anlass: Seit 1. Juli gelten für den bereits bestehenden Standardtarif der privaten Krankenversicherungen neue Regeln.

„Auch wenn bisher nicht viele Versicherte in diesen Tarif gewechselt sind, muss man davon ausgehen, dass seine Bedeutung und die Zahl der so versicherten Patienten in der Praxis zunehmen werden“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Karl-Heinz Sundmacher. "Das ist Grund genug für jeden Zahnarzt, sich mit den Einzelheiten und Konditionen des modifizierten Standardtarifs vertraut zu machen und seine Patienten darüber aufzuklären, welche Konsequenzen es hat, wenn er in diesen Tarif wechselt.“ In dem DINA4-Blatt wird darauf hingewiesen, dass der zahnmedizinische Leistungsumfang im Standardtarif in keinem Fall den Vorstellungen eines privat Versicherten entspreche, da die Leistungen nicht über "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" hinausgehen und das "Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten dürften. Eine zahnärztliche Versorgung auf dem höchsten Level der Zahnmedizin ist mit dem Standardtarif daher in keinem Fall mehr abgesichert. Das Merkblatt für Patienten und eine Information für Zahnärzte ist unter www.fvdz.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Berliner Büro Auguststraße 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 2434270

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