Pressemitteilung | vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.

Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! - Stellungnahme des VfW zur Mietrechtsnovelle

(Hannover) - Am Donnerstag, 27.09.2012, fand die erste Lesung im Bundestag zur Mietrechtsnovelle statt. Von großer Bedeutung für die Contracting-Branche ist die geforderte Kostenneutralität bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im Wohnberiech. Der VfW hat eine Stellungnahme an die zuständigen Ausschüsse im Bundestag geschickt.

"Der vorliegende Regierungsentwurf verbaut den Weg für viele Projekte, die dezentral und mit energieeffizienter Technologie realisiert werden könnten. Die Klimaschutzziele und die Energiewende werden so nicht erreicht. Der VfW hat einen Vorschlag zur Änderung des Gesetztextes vorgelegt, der die Möglichkeit schafft, in einer deutlich größeren Zahl von Fällen innovative Energieeffizienzprojekte umzusetzen. Die Interessen von Mietern, Vermietern und Energiedienstleistungsunternehmen werden dabei angemessen berücksichtigt. Wenn das geschafft würde, käme der Ball ins Rollen und der Masseneffekt wird herbeigeführt, der nötig ist, um die energie- und umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.", gibt Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW zu bedenken.

Durch das Mietrechtsänderungsgesetz sollen die Rahmenbedingungen für Wärmelieferung (Contracting) verbessert werden. Zum Schutz der Mieter ist in § 556c BGB vorgesehen, dass die Heizkosten nach der Modernisierung der Heizung einschließlich der gesamten Investition in die Modernisierung nicht höher als vorher die Brennstoffkosten sein dürfen. Das funktioniert - und zwar bei sehr großen Gebäuden, wenn ein Contractor eingeschaltet wird. Wird eine moderne Energieumwandlungsanlage z.B. unter Einsatz Erneuerbarer Energien im Eigenbetrieb gebaut, kommt auf jeden Fall die Umlage von 11 Prozent auf die Kaltmiete auf die Mieter zu. Egal, wie die Anlage wirtschaftlich aufgestellt ist. Bei kleineren und mittleren Mietshäusern reichen die Einsparungen nicht aus, um im Contracting die Investition in neue anspruchsvolle Technik zu finanzieren. Die geplante gesetzliche Regelung würde also bei mittleren und kleineren Mietshäusern nicht zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen, sondern zur Behinderung von Wärmelieferungskonzepten führen. Im Eigenbetrieb würde im kleineren Wohngebäudebestand eine Modernisierung nach dem Stand der Technik zu einem hohen Anstieg der Kaltmiete führen und eine enorme Belastung der Mieter mit sich bringen. Was dazu führt, dass in diesen Objekten nicht die modernste Technik bei Eigenbetrieb eingesetzt werden wird. Der Contractor könnte mit einer geringen Steigerung von max. 10 Prozent der Wärmekosten selbst die wirtschaftlichste Variante auch bei kleineren Immobilien realisieren.

Durch minimale Änderungen am Entwurf würden Energieeffizienzprojekte gegenüber der heutigen Rechtslage nicht behindert werden. Die Vorschläge des VfW zielen darauf ab, ohne Subventionen wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zum zügigen Abbau des Modernisierungsstaus bei Gebäudeheizungen und der Stärkung dezentraler Energieversorgungslösungen (Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien) bei zumutbaren Kosten für die Mieter führen.

Die komplette Stellungnahme des VfW ist auf der Internetseite www.energiecontracting.de im Bereich Politik & Recht/Energiepolitik zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

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