Mobilitätsgesetz 2.0: Vorgaben für den Radverkehrsplan können Verkehrswende endlich ins Rollen bringen
(Berlin) - Zwei Jahre regiert Rot-Rot-Grün, ein halbes Jahr gilt das Berliner Mobilitätsgesetz. Doch von der versprochenen Verkehrswende ist auf der Straße wenig zu sehen. Vorgaben für den konkret umzusetzenden Radverkehrsplan werden wie schon das Mobilitätsgesetz in einer Dialogrunde aus Vertretern der Verwaltung, Fraktionen und Verbände verhandelt, der auch ADFC Berlin und Changing Cities angehören. Erster Gesprächstermin ist am 18.12.2018.
Was ist ein Radverkehrsplan?
Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz wurde das Fundament für die notwendige Verkehrswende in Berlin gelegt. Doch nicht alle Details der Radverkehrsförderung sind im Gesetzestext festgeschrieben, obgleich sie wichtig sind. Dazu gehören zeitliche Vorgaben und Qualitätsmerkmale der Radinfrastruktur, wie deren Breite und Oberfläche. Das Gesetz sieht deshalb die Erarbeitung eines Radverkehrsplans vor, der die konkrete Netzplanung sowie detaillierte Standards, Maßnahmen und Zeitpläne enthält. Der Radverkehrsplan soll erstmalig innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgestellt und spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. So kann sein Inhalt, anders als ein Gesetz, regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Radverkehrsplan wird auf Vorlage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom Senat beschlossen und als Rechtsverordnung erlassen. Dem Berliner Abgeordnetenhaus wird er zur Kenntnis gegeben.
Was wird jetzt verhandelt?
Verhandelt werden - wie im Mobilitätsgesetz festgeschrieben - die Vorgaben für den Radverkehrsplan. Diese Vorgaben sollen alle wichtigen Bedingungen für den späteren Radverkehrsplan enthalten. Dazu gehören Zeitvorgaben und die Anzahl der Kreuzungen, die infrastrukturell und sicherheitstechnisch verbessert werden müssen. Die Vorgaben legen auch Breiten von Radwegen an Hauptstraßen fest und definieren transparente Prozesse, etwa für Baustellen und nach Unfällen.
Nächste Schritte
Bereits jetzt haben Aktive von ADFC und Changing Cities in vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit einen umfassenden Entwurf erarbeitet, der als Arbeitsgrundlage dient. Für die Verhandlungen sind zunächst drei Termine in der Dialogrunde vorgesehen. Der erste wird am 18.12.2018 stattfinden. Zwischen den Terminen werden kleinere Arbeitsgruppen weiter an den Inhalten feilen. Weitere Teilnehmende der Dialogrunden sind Vertreterinnen und Vertreter der drei Regierungsfraktionen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Vertreter der Senatskanzlei und des BUND Berlin.
"Wie engmaschig muss das Netz aus Radwegen sein? Wie breit wird ein Radweg und wann wird er fertig? Die Fragen, die sich im Rahmen des Radverkehrsplans stellen, gehen nochmal ins Eingemachte. Für uns als Zivilgesellschaft heißt das: konstruktiv, aber mit klarer Linie in die Gespräche gehen und so kräftigen Rückenwind für die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes erzeugen”, sagt ADFC-Landesvorstand Frank Masurat, der nach dem Raddialog zum Mobilitätsgesetz nun erneut am Verhandlungstisch sitzt.
"Seit zwei Jahren warten Berlins Radfahrende darauf, dass die Arbeit der grünen Verkehrsverwaltung sich auch auf ihren täglichen Wegen bemerkbar macht. Mit dem Radverkehrsplan wird nun festgeschrieben, wann einzelne Baumaßnahmen fertig sein müssen. Die Verhandlungen werden deshalb auch zeigen, wie ernst Frau Günther und ihr Team es damit meinen, die Verkehrswende endlich auf die Straße zu bringen", erklärt Ragnhild Sørensen von Changing Cities.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. Landesverband Berlin (ADFC)
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