Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Mobilfunknetze: Örtliche Gestaltungsfreiheit erhalten

(Berlin) - Der erfolgreiche und weitgehend reibungsfreie Ausbau der Mobilfunknetze ist vor allem ein Ergebnis der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern. Grundlage dafür war die Verbändevereinbarung zwischen Netzbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden aus dem Sommer 2001. Dies Fazit zog das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der am 02.03. 2004 erfolgten Vorlage des Jahresgutachtens zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber heute in Berlin.

Bestätigt werde in dem Gutachten auch, dass die Kommunen sich mit dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung verantwortungsvoll auseinandergesetzt haben. "Selbst der in Fragen des Mobilfunks ansonsten sehr kritische Umweltminister würdigte die Mitwirkung der Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Standortauswahl, weil die Sorgen der Bürger als Betroffene ernst genommen werden", bemerkte Dr. Landsberg.

Kritisch beurteilte er die Forderung nach einer Standardisierung des Standortabstimmungsverfahrens zwischen Kommunen und Netzbetreibern. "Wenn unter dem Dach der Mobilfunkvereinbarung je nach örtlichen Rahmenbedingungen unterschiedliche Wege der Information und Beteiligung gewählt werden, entspricht das dem Recht der Kommunen auf eigene Gestaltung der Kommunikationsprozesse zwischen Kommune, Netzbetreibern und der Öffentlichkeit", erläuterte Dr. Landsberg. Eine weitere Vereinheitlichung der Verfahren zur Standortsuche sei daher weder geboten noch sinnvoll, da die lokalen Verhältnisse von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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