Mobile Luftreiniger zur Virenreduktion
(Düsseldorf) - In der westlichen Welt halten sich die Menschen durchschnittlich zwischen 80 % und 90 % ihrer Zeit in Innenräumen auf. Die Raumluftqualität ist daher für Gesundheit und Wohlbefinden wichtig.
Ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet die höchste Raumluftqualität und wird am besten über eine festinstallierte, meist zentral gesteuerte raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) sichergestellt. In Wohninnenräumen, an Schulen oder in Kindertageseinrichtungen sind diese Anlagen aber immer noch die Ausnahme. Dort muss regelmäßig über Fenster gelüftet werden, um "verbrauchte" Raumluft gegen "frische" Zuluft von außen auszutauschen.
Besonders dort, wo das Lüften über Fenster nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Unterstützung der Virenreduktion über die Installation einfacher Zu-/Abluftanlagen oder den Einsatz mobiler Luftreiniger erfolgen. Mobile Luftreiniger stellen dabei keinen Ersatz für das Lüften über Fenster dar, da kein Luftaustausch erfolgt. Sie sind jedoch eine sinnvolle Ergänzung, da sie Viren aus der Luft herausfiltern.
Die Richtlinie beschreibt Anforderungen an mobile Luftreiniger, mit denen eine effektive Verringerung der Virenlast in Innenräumen erreicht werden soll. Im Fokus steht die Reinigungsleistung gegenüber SARS-CoV2 und ähnlichen Viren. Behandelt werden ausschließlich Geräte, bei denen die Reinigung innerhalb des Gerätes durch Filtration, UV-C-Strahlung, Ionisation oder Plasma erfolgt. Nicht behandelt werden dagegen Verfahren, bei denen Stoffe wie Ozon oder Ionen in die Raumluft freigesetzt werden.
Die VDI 4300 Blatt 14 E „Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Anforderungen an Luftreiniger mit integriertem Wirkprinzip/mit Reinigungsleistung im Gerät zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“ ist im September 2024 als Entwurf erschienen und kann für 58 EUR bei DIN Media bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf sind über das elektronische Einspruchsportal oder eine E-Mail an die herausgebende Gesellschaft ( krdl@vdi.de) möglich. Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2024.
VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.
Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle, VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf, Telefon: 0211 6214-0