Mobile Arbeit nicht mit 100 Jahre altem Gesetz lösbar / Unternehmerverband unterstützt den Vorstoß der FDP, das Arbeitszeitgesetz zu modernisieren
(Duisburg) - Der Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt verändert: Unternehmen und Mitarbeiter waren gezwungen, die Arbeit neu zu organisieren; flexible Arbeitszeitmodelle waren dringend erforderlich. "Standen viele Arbeitgeber dem Thema Homeoffice vor der Krise skeptisch gegenüber, gibt es nun deutlich mehr Akzeptanz dafür", sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Er begrüßt deshalb den Vorstoß der FDP, das Arbeitszeitgesetz zu modernisieren.
Das Arbeitszeitgesetz stammt aus einer Zeit, in der Computer, Smartphone und Social Media noch kein Thema waren - und ein Teil der Arbeitnehmer von heute noch nicht einmal geboren war. Einige Regelungen daraus seien gar über 100 Jahre alt - im Jahr 1918 einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften beispielsweise für die durch die Schwerindustrie gekennzeichnete Wirtschaft auf den Acht-Stunden-Tag, weiß Schmitz zu berichten.
Wo das Gesetz von anno dazumal nicht mit heute erforderlichen Freiräumen zu vereinbaren ist, sind die maximale tägliche Arbeitszeit bzw. die vorgeschriebenen Ruhezeiten. So ist es eigentlich nicht erlaubt, abends noch eine dienstliche E-Mail zu beantworten und am nächsten Morgen früh im Büro zu arbeiten. Denn laut Arbeitszeitgesetz darf man täglich höchstens acht, in Ausnahmen zehn Stunden arbeiten und muss dann zwingend elf Stunden Ruhezeit einlegen. "Dies flexibler und eigenverantwortlich gestalten zu können, ist im Sinne von Arbeitgebern wie auch von Arbeitnehmern", betont Schmitz. So könne sich eher eine Wochen- oder gar Jahresarbeitszeit als sinnvoll erweisen. Orientierung dafür kann die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit sein: Sie schreibt dieselben wöchentlichen Arbeits- und Pausenzeiten wie das deutsche Recht vor, erlaubt aber eine freiere Einteilung unter der Woche. "Eine solche Regelung gibt den Unternehmen Rechtssicherheit und dies ohne unnötigen Bürokratieaufwand." Nach den Milliarden-schweren Entscheidungen der vergangenen Wochen, Corona war der Auslöser, sei es laut Schmitz wichtig, dass der Bund seinen Fokus nun auch auf "Politik ohne Geld" lege.
Eine klare Absage erteilt der Unternehmerverband aber einem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geforderten, gesetzlich verankerten Recht auf Homeoffice. "Mobiles Arbeiten muss dort eingesetzt werden können, wo es möglich und sinnvoll ist. Dabei spielen betriebliche Belange und die Wünsche der Kunden eine zentrale Rolle", so Schmitz. Wie dies in Branchen oder einzelnen Unternehmen umzusetzen sei, sollten die Tarifpartner untereinander regeln - ohne gesetzliche Vorgaben, die Wachstum und Flexibilität beschränken. "Flexibilität ist und bleibt der beste Treibstoff für den Jobmotor", so Schmitz.
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