Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e.V. (BVWS)

MKS: Verdacht in Hessen und NRW widerlegt / Verdacht in Dänemark / Sitzung des Veterinärausschusses

(Bonn) - Die Schnelltests der Verdachtsfälle in Hessen verliefen negativ. Der Verdacht auf MKS im Münsterland wurde bislang ebenfalls nicht bestätigt, Schnelltests verliefen auch hier negativ.

BMVEL beschränkt Transporte

Das BMVEL hat den Transport von Klauentieren eingeschränkt. Ab 04.04.01 dürfen Klauentiere nur mit Genehmigung der Behörden zur unmittelbaren Schlachtung verbracht werden. Die Beschränkungen gelten bis 12.04.01.

Erster Verdachtsfall in Dänemark

In Dänemark gibt es offensichtlich den ersten MKS-Verdachtsfall. Wie das Landwirtschaftsministerium in Kopenhagen mitteilte, weist ein Rind in Nord-Jütland verdächtige Symptome auf. Der betroffene Bauernhof wurde geschlossen. Testergebnisse sollen erst am Samstag vorliegen.

Entwarnung in Kleve

Die Hinweise auf eine Erkrankung zweier Schweine an MKS im Kreis Kleve haben sich am Sonntag (01.04.01) als falsch herausgestellt. Nachdem bereits der Antikörper-Test am Donnerstag (29.3.01) negativ ausgefallen war, ist nun auch das Ergebnis des klinischen Tests eindeutig negativ.

Weiterer Verdachtsfall in Ganderen (NL)

Aus dem niederländischen Ganderen ist ein weiterer MKS-Verdachtsfall gemeldet worden. Ganderen liegt in der Nähe von Isselburg im deutschen Landkreis Borken.


Ergebnisse der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 27. März 2001

Der Ständige Veterinärausschuss hat fünf Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission gebilligt, die die bisherigen Kommissionsentscheidungen im Zusammenhang mit der MKS im Vereinigten Königreich in Frankreich, in den Niederlanden und in Irland ändern. Die wesentlichsten Änderungen sind nachfolgend dargestellt:


1. Vereinigtes Königreich – Entscheidung 2001/172/EG

- Geltungsdauer der Entscheidung wird verlängert bis 19. April 2001, Überprüfung findet in der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 4. April 2001 statt.


2. Frankreich – Entscheidung 2001/208/EG

- Die Geltungsdauer der Entscheidung wird bis 12. April verlängert.

- Die Anhänge I und II werden wie folgt geändert:

= Anhang I:Die Departements Mayenne und Orne werden ersetzt durch alle De-partements auf dem französischenFestland.

= Anhang II: Die bisherige Angabe wird ersetzt durch alle Departements auf dem fran-zösischen Festland. - Falls bis zum 2. April 2001 keine weiteren Fälle von MKS und keine auf MKS hindeu-tende Untersuchungsergebnisse festgestellt wurden, wird die Kommission ermächtigt, die Anhang I und II-Gebiete wie folgt festzulegen.

=Anhang I: Die Departements Seine-et-Marne, Seine-Saint Denis und Val d’Oise.

=Anhang II: Alle anderen Departements auf dem französischen Festland. Dies würde ab 03.04. nur Beschränkungen für die Region des zweiten MKS-Falls bedeuten.


3. Niederlande – Entscheidung 2001/223/EG

Die Geltungsdauer der Entscheidung wird bis 6. April 2001 verlängert. Die Entscheidung wird am 4. April 2001 im Ständigen Veterinärausschuss überprüft. Vom Ausfuhrverbot betroffen sind die Provinzen Gelderland, Overijsel, Flevoland und Nord-Braband, sofern die Erzeugnisse nicht entsprechend behandelt worden sind.


4. Irland

Die Geltungsdauer der Entscheidung wird bis 19. April 2001 verlängert. Die Entscheidung wird am 4. April 2001 im Ständigen Veterinärausschuss überprüft. Betroffen in Irland ist nur die Grafschaft Louth.


Dänemark

Neben diesen Informationen teilen wir mit, dass die deutsche Botschaft Kopenhagen davon unterrichtet hat, dass Dänemark ab 28. März 0.00 Uhr den Transport von Klauentieren ins Ausland verboten hat. Dänemark will damit die Gefahr der MKS-Einschleppung bei Rückkehr der LKW’s ins Inland begegnen. Hintergrund der Maßnahme dürfte sein, dass Dänemark Entschlossenheit bekundet, alle Maßnahmen ergriffen zu haben, die eine Seuchenein-schleppung verhindern, um eine Aufhebung der von wichtigen Handelspartnern verhängten Einfuhrverbote für dänisches Fleisch zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V. Schedestr. 11 53113 Bonn Telefon: 0228/267250 Telefax: 0228/2672555

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