Pressemitteilung |

MKS: Transportrestriktionen legen Sauenabsatz lahm

(Bonn) – Mit der 4. VK-MKS-Schutzverordnung vom 03.04.2001 (Bundesanzeiger Nr. 66 v. 04.03.2001) wird die Entscheidung der Kommission vom 02. April (2001/263/EG) in nationales Recht umgesetzt. Sie enthält eine gravierende Transportbeschränkung. Denn seit dem 05.04. dürfen Klauentiere von einem Bestand in einen anderen bzw. über Sammelstellen in andere Betriebe nur noch dann verbracht werden, wenn der abgebende Betrieb in den letzten 30 Tagen keine Klauentiere aus anderen Betrieben eingestellt hat.

Diese Beschränkung führt zu einer gravierenden Störung der aus seuchenhygienischen Gründen erwünschten vertikal integrierten (geschlossenen) Systemen mit klaren, i.d.R. vertraglich vereinbarten Lieferbeziehungen. Durch den Stau von Zuchttieren und Ferkeln in den Betrieben mit entsprechender Vermischung verschiedener Altersgruppen befürchtet der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) erhebliche negative gesundheitliche und tierschutzrelevante Konsequenzen.

Diese 4. VK-MKS-Schutzverordnung soll zunächst bis zum 12. April gelten. Der Ständige Veterinärausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 04.04.2001 allerdings für eine Verlängerung der Regelungen bis zum 18. Mai ausgesprochen. Einer Information aus dem BMVEL zufolge soll die 30-Tage-Regelung auf 15 Tage reduziert werden.

Diese Neuregelung wird nach Auffassung des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion e.V: (ZDS) zwar eine Entlastung bedeuten, sie führt jedoch nach wie vor zu einer erheblichen Störung der abgestimmten Lieferbeziehungen in geschlossenen Produktionssystemen mit den skizzierten negativen Auswirkungen

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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