Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

MKS-Bekämpfung bringt Schafhalter in Bedrängnis

(Bonn) - Die Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung von Maul- und Klauenseuche nach Deutschland bringen die Schafwirtschaft in Bedrängnis. Nach dem Winter verfügen die wenigsten Schafhalter im Frühjahr noch über ausreichende Futterreserven; üblicherweise ziehen die Wanderschafhalter im Frühjahr mit ihren Herden auf die Sommerweiden. Mit der Schutzverordnung zur Maul- und Klauenseuche und der sofortigen Beschränkung des freien Tiertransportes ist der Weg zu diesen Futterflächen jetzt versperrt.

Tiertransporte sind nur noch von Betrieb zu Betrieb oder direkt zum Schlachthof unter Beifügung einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Diese Transporteinschränkung beinhaltet auch ein generelles Verbot der Wanderschafhaltung. Fast zeitgleich wurde durch ein Verbot des Bundesverteidigungsministeriums Schafherden der weitere Auftrieb auf Truppenübungsflächen untersagt. Ein Auftrieb wurde nur noch in einzelnen Härtefällen nach Entscheidung der zuständigen Stelle vor Ort erlaubt. Damit wurde von einem auf den anderen Tag den Schafherden die Überweidungsmöglichkeit von Flächen auf ihrem Weg zu den Sommerweiden entzogen. Es wurde lediglich noch gestattet, dass die Schafherden entweder direkt zum Betriebssitz oder an einen Standort transportiert werden, an dem eine Fütterung für die nächsten Tage gewährleistet werden kann.

Gerade die größeren Schäfereien, die von der Schafhaltung leben, sind in besonderer Weise vom Verbot der Beweidung betroffen. Viele fühlen sich aufgrund der unvorhergesehenen hohen Kostenbelastung durch Futterzukauf finanziell überfordert. Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat daher gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) das Bundesverteidigungsministerium nachdrücklich dazu aufgefordert, die Beweidung dieser Flächen schnellstmöglich wieder zuzulassen. Eine EU-Verordnung, die kurzfristig bis zum 30. April d. J. eine Beweidung der Stilllegungsflächen zur Linderung der größten Futternot zulässt, wird jedoch in einigen Bundesländern bislang nicht angewandt. Auch hier hat die VDL mit Unterstützung des DBV das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft aufgefordert, die Beweidungsmöglichkeit flächendeckend in allen Ländern sicherzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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