Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Mittelstandspolitik muss Herzstück der Wirtschaftspolitik werden

(Berlin) - Das neue "Aktionsprogramm Mittelstand" muss der Startschuss sein für eine Wirtschaftspolitik, die den Anliegen des Mittelstandes endlich mehr Rechnung trägt als bisher. Mittelstandspolitik darf nicht nur in Sonntagsreden stattfinden, sondern muss Herzstück der Wirtschaftspolitik werden. Dies erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dieter Hundt, am 04. August in Hannover nach einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller anlässlich des
Mittelstandstags auf der EXPO.

In erster Linie brauchen wir eine Nachbesserung der Steuerreform. Durch die Steuerreform werden die mittelständischen Personenunternehmen gegenüber den Kapitalgesellschaften diskriminiert: vor allem durch höhere Steuersätze, aber auch durch die Benachteiligung bei der Veräußerung von Beteiligungen. Die jetzt vorgesehenen Korrekturen reichen nicht aus. Insbesondere darf es nicht dabei bleiben, dass mittelständische Personenunternehmen ihre Beteiligungen voll versteuern müssen, wenn sie zur Neuausrichtung des Unternehmens in andere Geschäftsfelder reinvestiert werden, erklärte Hundt.

Die mittelständischen Unternehmen verlangen vor allem einen deutlichen Abbau von Bürokratie und Regulierung und wollen stattdessen mehr Flexibilität und Spielräume. Das gilt insbesondere auch für das Arbeitsrecht. Deshalb müssen die gesetzlichen Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse auch nach dem 31.12. dieses Jahres weiterhin gelten. Die Möglichkeit, "Arbeitsverhältnisse auf Zeit" abzuschließen, ist eines der erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente der vergangenen zwei Jahrzehnte. Es wäre unverzeihlich, wenn die Bundesregierung jetzt nicht aktiv wird und die bis Ende dieses Jahres geltenden gesetzlichen Bestimmungen über befristete Arbeitsverhältnisse auslaufen ließe. Gerade der Mittelstand ist häufig auf Arbeitnehmer angewiesen, die zunächst nur zeitlich befristet beschäftigt werden, denn in kleinen und mittleren Unternehmen ist oftmals keine längerfristige Personalplanung möglich. Wenn befristete Arbeitsverhältnisse künftig nicht mehr ohne weiteres möglich sind, wird die Jobmaschine Mittelstand bald ins Stottern geraten. Ich fordere die Bundesregierung nachdrücklich auf, jetzt sofort die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen für die unbefristete Weitergeltung des Gesetzes in die Wege zu leiten, sagte Hundt.

Mit allergrößter Sorge verfolge ich die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. In keinem Fall darf die unternehmerische Freiheit weiter eingeschränkt werden. Eine Ausdehnung der Mitbestimmung würde sich schädlich, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken und zu zusätzlicher Reglementierung und noch mehr Bürokratie führen. Schon die derzeit geltenden Regelungen stellen vor allem mittelständische Betriebe vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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