Mittelstandsentlastungsgesetz kann nur der Anfang sein
(Berlin) - Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen "Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" sagte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Rolf Pangels: "Bei dem gestern verabschiedeten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es noch viel zu tun. Angesichts von zurzeit über 5.000 Gesetzen und Verordnungen mit mehr als 88.000 Einzelvorschriften in Deutschland ein bescheidener Anfang. Denn dieses Übermaß an staatlicher Kontrolle hemmt die unternehmerische Kreativität und Gestaltungskraft. Der Wirtschaft entstehen durch diese Regulierungswut jährlich Kosten in Höhe von rund 46 Milliarden Euro. Etwa 84 Prozent dieser Kosten tragen kleine und mittlere Betriebe. Da muten die rund 59 Millionen Euro erwarteter Einsparungen an wie der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein."
Das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz enthält weitere 17 Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen in den Bereichen Statistik und Buchführung sowie Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet werden. Hiervon profitierten nach Angaben des Handelsverband BAG auch mittelständische Unternehmen des Einzelhandels.
Der Handelsverband BAG fordert die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen zu einem weiteren Bürokratieabbau speziell für den Mittelstand zu forcieren. Pangels: "Die mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels leiden besonders unter den Nachteilen einer überbordeten Bürokratie. Das vorliegende Gesetz kann daher nur in Verbindung mit anderen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung betrachtet werden. Wenn gleichzeitig Antidiskriminierungsgesetze, Steuergesetze sowie das Arbeits- und Sozialrecht neue Hürden aufbauen, haben die betroffenen Unternehmer für Bürokratieabbauankündigungen wenig Verständnis. Der Schwerpunkt der Bürokratiebelastung von Unternehmen ist die Verwaltung von Arbeitsplätzen. Einerseits sind Leistungen zu erbringen, so zum Beispiel die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und die Erstellung von Statistiken, anderseits müssen komplexe Regeln befolgt werden, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz. Hier ist der Abbau von Bürokratie zwingend erforderlich, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen." Zudem fordert der Verband einen weiteren Bürokratieabbau auf europäischer Ebene ein. Pangels: "Es nutzt wenig, wenn in Deutschland Bürokratie abgebaut wird, gleichzeitig aber immer neue, kompliziertere Vorschriften aus Brüssel kommen."
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